Pflicht
: Umtausch der Führerscheine in OPR beginnt

Rund 60 000 Menschen aus Ostprignitz-Ruppin brauchen bis 2033 eine neue fälschungssichere Fahrerlaubnis. Zuerst müssen die 62- bis 67-Jährigen aktiv werden.
Von
Ulrike Gawande
Ostprignitz-Ruppin
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Bis 2033 müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden.

Andrea Warnecke

Die ersten, die ihren Führerschein kostenpflichtig umtauschen müssen, sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Im Landkreis sind das etwa 2 800 Menschen, die Papier­führer­scheine aus DDR-Zeiten oder den 1990er-Jahren besitzen. Bis 19. Januar 2022 haben sie dafür Zeit. Jedoch nur, wenn ihr Führerschein bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Besitzen sie einen Kartenführerschein, gelten je nach Ausstellungsjahr andere Fristen, die gestaffelt  von 2026 bis 2033 reichen.

Den Pflichtumtausch schreibt die Europäische Union vor. Alle EU-Bürger sollen einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenform erhalten. Bund und Länder beschlossen im Februar 2019 einen gestaffelten Umtausch aller rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

„Nach Inkrafttreten dieses Beschlusses konnte im letzten Jahr eine erhöhte Zahl an Anträgen zum Umtausch des Führerscheins festgestellt werden“, berichtet Diana Mattis. „Etwa 900 Bürger ließen ihren Führerschein aktualisieren.“ Im Jahr 2018 waren es nur 600 Anträge und zehn Jahre zuvor (2009) wollten lediglich 300 Bürger eine neue Fahrerlaubnis.

Da der Führerschein nicht online umgetauscht werden kann, muss der Antrag direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde oder beim zuständigen Einwohnermeldeamt gestellt werden. Wird dort die neue Fahrerlaubnis auch wieder abgeholt, kostet das Ganze nur 24 Euro. Schickt die Bundesdruckerei den Schein nach Hause, werden 28,85 Euro fällig. „Die Antragstellung muss persönlich vorgenommen werden, da Unterschriften zu leisten sind“, erklärt die Fachfrau.

Für den Antrag, der aktuell eine Bearbeitungsdauer von drei Wochen hat, werden ein biometrisches Passfoto, der Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung und der Original-Führerschein benötigt. Direkt bei der Antragstellung wird der bisherige Führerschein mittels Stempel oder Aufkleber mit einem Ablaufdatum versehen.