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: Pfleger von Patientin genervt – ließ er die hilflose Frau erfrieren?

Sterbehilfe oder Überforderung in Wittstock? Ein Pfleger aus Pritzwalk steht vor Gericht, weil er eine behinderte Frau eisiger Kälte ausgesetzt haben soll. Es gibt belastendes Material.
Von
Jürgen Liebezeit
Neuruppin
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Seit dem 16. März gilt bundesweit eine Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Doch wie sieht die Umsetzung in Brandenburg aus?

ARCHIV - 15.01.2020, Baden-Württemberg, Böblingen: Ein Pfleger schiebt in einem Heim der  Evangelischen Heimstiftung eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl. Die Heimstiftung kritisiert, dass Vertreter von CDU/CSU sich gehen die geplante obligtorische Impfung für alle Beschäftigten in Kliniken und Pflegeheimen wenden. Eine Aussetzung der Teil-Impfpflicht ist aus Sicht des Heimträgers unverantwortlich. (dpa/lsw zu «Heimstiftung: Hin und Her bei Teil-Impfpflicht unverantwortlich) Foto: Tom Weller/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Gefangen im eigenen Rollstuhl (Symbolbild): Ohne fremde Hilfe konnte sich die in Wittstock verstorbene Patientin aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Einschränken nicht selber fortbewegen. Der für sie zuständige Pfleger soll sie bei eisigen Temperaturen stundenlang am offenen Fester stehengelassen haben. Die Frau starb an Unterkühlung. Der Pfleger steht nun vor Gericht. (Symbolfoto)

Tom Weller/dpa