Rechtsstreit: BGH befasst sich mit Klinikchef-Entlassung

Am Bundesgerichtshof wird die Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der PRO Klinik Holding in Neuruppin geprüft.
Uli DeckWährend das Landgericht Neuruppin noch die Kliniken im Recht sah, siegte ihr ehemaliger Chef in der zweiten Instanz. Im April 2016 urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg, dass alle von den Kliniken vorgebrachten und immer wieder nachgeschobenen Gründe eine außerordentliche Kündigung nicht rechtfertigen würden. Die Gemengelage ist komplex. Umstritten war in dem Prozess unter anderem, ob ein Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2007 oder einer aus 2010 maßgeblich war und welche Folgen es hat, dass der damalige Landrat Christian Gilde (SPD) im Jahr 2010 den zuständigen Kliniken-Aufsichtsrat nicht beteiligte.
Zu diesem Themenkomplex hat die dritte Instanz jetzt Redebedarf. Ende April 2019, drei Jahre nach dem Urteil, ließ der BGH die von den Klinik-Gesellschaften beantragte Revision zu. Damit wird das OLG-Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Bereits das ist ein Erfolg für die Kliniken – weniger als acht Prozent der Nichtzulassungsbeschwerden nahmen im Jahr 2018 diese Hürde. Der Termin beim BGH könnte zugleich das Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Kliniken und ihrem langjährigen Chef sein. Ein ursprünglich parallel laufender Strafprozess am Landgericht Neuruppin wegen angeblicher Untreue des ehemaligen Geschäftsführers ist bereits im Oktober 2017 gegen eine Geldauflage von 7 000 Euro eingestellt worden.