Revision verworfen
: Urteil gegen den Mörder von Alt Ruppin ist rechtskräftig

Der Mörder der Alt Ruppinerin Jutta K. bleibt definitiv im Gefängnis. Der BGH bestätigte das Urteil des Landgerichts Neuruppin.
Von
Brian Kehnscherper
Neuruppin
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Nach dem Mord wurden Blumen am Haus der getöteten Alt Ruppinerin niedergelegt.

Dietmar Stehr

Das Landgericht hatte K. am 29. Mai 2018 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe  mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass K. seine Vermieterin Jutta K. im August 2017 in Alt Ruppin ermordet hat. K.s Rechtsbeistand legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein. Der Bundesgerichtshof hat die Revision nun als unbegründet verworfen. Diese Entscheidung erging bereits am 5. Februar dieses Jahres. Das Landgericht wurde aber erst jetzt darüber informiert, teilte Sprecherin Iris le Claire mit. Der Bundesgerichtshof verschärfte das Urteil noch: Hatte das Landgericht K. lediglich wegen Mordes verurteilt, wurde K. nun des Mordes in Tateinheit mit sexuellem Übergriff mit Todesfolge für schuldig gesprochen. Da er bereits die Höchststrafe erhalten hat, ändert dies jedoch nichts am Strafmaß.

Friedrich–Wilhelm K. soll seine Vermieterin damals nach einem gemeinsamen Grillabend brutal vergewaltigt und ermordet haben. Anschließend flüchtete er mit dem Fahrzeug seines Opfers, stellte sich nach wenigen Tagen schließlich der Polizei. Vor Gericht räumte er ein, Jutta K. getötet zu haben, stritt den Mordvorwurf aber ab. Zudem habe er die damals 61–Jährige nicht aus sexueller Lust getötet, wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf. K. sprach damals von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr.

Anschließend habe er gehen wollen. Sie habe das aber nicht gewollt und ihn mit seiner kriminellen Vergangenheit erpresst. Dadurch sei er so sehr in Rage geraten, dass sie geschlagen habe. Sie sei bewusstlos geworden und habe geröchelt. Erst da sei ihm bewusst geworden was er getan habe und in Panik geraten. Um Zeit für die Flucht zu gewinnen, habe er K. mit Spanngurten gefesselt und einer Kette gefesselt. Ihren Tod habe er nicht beabsichtigt. Daher plädierte die Verteidigung damals auf schwere Körperverletzung und Totschlag und eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren gefordert. Das Gericht glaubte dieser Version nicht. Friedrich–Wilhelm K. habe seine Vermieterin ermordet, um seine sexuellen Gewaltfantasien auszuleben. Nur deshalb habe er die Frau gefesselt.