Schülerbeförderung: Kostenloses Schülerticket in OPR - Noch sind Anträge möglich

Kostenlose Schülerbeförderung als Modellprojekt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Noch können die Tickets beantragt werden.
Marijan MuratBis Ende Mai waren bereits 3 885 Anträge auf eine Schülerfahrkarte eingegangen, berichtete Vizelandrat Werner Nüse jüngst auf der Sitzung des Kreistages. Von diesen Anträgen seien 633 auf das Modellprojekt bezogen, so Werner Nüse.
Noch Anträge möglich
Auch wenn der offizielle Termin für eine Antragsstellung am 31. Mai endete, können auch jetzt noch Schülerfahrkarten beim Kreis beantragt werden. „Bei späterer Antragstellung kann eine pünktliche Ausstellung des Fahrausweises zum Unterrichtsbeginn am 10. August zwar nicht mehr garantiert werden“, betont Kreissprecher Alexander von Uleniecki. "Eine Antragstellung ist aber weiterhin möglich. Die zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der ORP sind bemüht, auch diese Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten.“
Auf der jüngsten Kreistagssitzung wurde zudem die Satzung über die Kosten für die Schülerbeförderung, die jedoch erst nach dem Modellversuch gültig wird, beschlossen – mit einem Änderungsantrag der Linken. Diese hatten gefordert, dass ein Anspruch auf Beförderung oder Erstattung der Fahrkosten besteht, wenn der Schulweg für die Schüler des ersten bis sechsten Schuljahres 1,5 Kilometer, des siebten bis zehnten Schuljahres drei Kilometer und in der Sekundarstufe II vier Kilometer in einer Richtung überschreitet. Bis dahin galten Mindestentfernungen von zwei, dreieinhalb und fünf Kilometern. Justin König (Linke), der zudem einen fahrscheinlosen Nahverkehr fordert, begründete den Antrag damit, dass der Schulweg als kürzeste Entfernung zwischen den nächstgelegenen Haltestellen am Wohnsitz beziehungsweise Schulstandort definiert sei. „Der zusätzliche Fußweg zwischen Schule und Haltestelle sowie zwischen Wohnsitz und Haltestelle ist jedoch nicht Teil des Schulweges“, so König. Das führe zu Benachteiligungen. „Einen Beförderungsanspruch hat jedes Kind unabhängig vom Wohnort.“ Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Abgeordneten dem Änderungsantrag zu. Die geänderte Satzung zur Schülerbeförderung wurde mit nur einer Enthaltung beschlossen.