"Das ist auch etwas, das mir nicht gefällt", betonte Schwochow am Montag. Grund dafür ist zum einen ein drei Jahre altes Urteil des Bundesgerichtshofs, das einer Gemeinde eine Mitschuld an einem Badeunfall gab, weil es keine Badeaufsicht gab. Ein Mädchen hatte sich unter Wasser an einer Boje verfangen und letztlich dadurch schwere Schäden davongetragen. Der Versicherer der Kommunen stellte daraufhin klar, dass Badestellen überwacht werden müssen, wenn es Anlagen gibt, die auf eine Badestelle schließen lassen. Zu guter Letzt ist in diesem Jahr ein Bürgermeister in Hessen wegen fahrlässiger Tötung wegen Unterlassen zu einer Strafe von 12 000 Euro verurteilt worden, weil in seiner Gemeinde drei Kinder in einem Feuerlöschteich ertrunken sind. Da der Teich nicht eingezäunt war, sind die Kinder ins Wasser gefallen, und wegen der rutschigen Böschung kamen sie nicht wieder an Land. Der Bürgermeister geht gegen dieses Urteil vor.
Auf das Urteil in der nächsten Instanz ist Schwochow gespannt. Aber: "Es kann niemand von mir erwarten, dass ich grundsätzlich hafte." Laut Schwochow gibt es im Augenblick nur eine für die Kommune sichere Badestelle: die eingezäunte Seebadeanstalt mit Rettungsschwimmer. An allen anderen Stellen müssten Stege, Toiletten, Bänke, Papierkörbe und anderes abgebaut werden. Nur bei einer Naturbadestelle hätte die Kommune keine Pflicht mehr, die Badenden zu beaufsichtigen. "Fakt ist: Es gibt einen Handlungsbedarf, aber keine ideale Lösung", so Schwochow.
Der Stadtverordnete Freke Over (Linke) verweist in diesem Zusammenhang auf die Stadt Neuruppin, in der mit der Regelung souveräner umgangen werde. Beispielsweise am Kalksee könne auf eigene Verantwortung gebadet werden. Rettungsgerät, Schwimmleine, Papierkorb, Fahrradständer und Toilette gebe es trotzdem. Schwochow ist sich aber sicher, dass nach dem Urteil in Hessen auch in anderen Kommunen die Badestellen-Problematik noch einmal überprüft wird. Das Aufstellen von Schildern mit "Baden auf eigene Gefahr" reicht laut Schwochow jedenfalls nicht. Die Regelung betreffe nicht nur die Kommune, sondern jeden, der eine Badestelle betreibt. Deshalb hatte der Pächter am Kremmener See vor Kurzem zeitweise das Baden verboten. Dort soll ein Verletzungsrisiko bestanden haben, weil das Wasser am Steg zu flach war.
Das eigentliche Problem sei laut Schwochow auch eine gewisse Vollkasko-Mentalität. Wer im öffentlichen Raum einen Schaden erleidet, versuche häufig, dafür die Kommune haftbar zu machen. Weil laut Schwochow aber eigenverantwortliches Handeln nicht zugelassen werde, müssten die Kommunen dann alles verbieten, was das geringste Unfallrisiko in sich birgt.