Sicherheit
: Rheinsberg bangt um Badestege

Wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs prüft Rheinsbergs Verwaltung, ob Anlagen an den Badestellen entfernt werden müssen.
Von
Brian Kehnscherper
Rheinsberg
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Im Zweifel müssten Badestellen vielleicht sogar ganz gesperrt werden.

Klaus D. Grote

Wie Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler) am Montag den Stadtverordneten mitteilte, prüft die Verwaltung nun, wie viele Badestellen mit Stegen überhaupt auf städtischen Grundstücken stehen. Schließlich hat Rheinsberg dutzende Zugänge zu Seen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2017. Nach einem Badeunfall, bei dem ein zwölfjähriges Mädchen sich in einer Boje verfangen und bleibende Hirnschäden davongetragen hatte, urteile der BGH gegen die Kommune, die das Schwimmbad betrieb. Laut dem Urteil hat eine Schwimmaufsicht den Badebereich zu überwachen, wenn dort Anlagen stehen. Die Urteilsbegründung hat inzwischen den Versicherer der Kommunen, die KSA, veranlasst, die Kommunen zu warnen.  Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat demnach eine Verkehrssicherungspflicht.

Im Falle Rheinsberg zeichnet sich schon jetzt ab, dass mindestens vier Badestellen betroffen sind. Neben der Badeanstalt am Grienericksee, in der jedoch ohnehin ein Bademeister beschäftigt wird, haben auch die Badestellen in Zechlinerhütte, in Kleinzerlang und am Großen Zechliner See zwischen Dorf- und Flecken Zechlin Stege. Würde die Stadt zusätzliche Bademeister einstellen, würde das den ohnehin angespannten Haushalt zusätzlich belasten. Laut Bauamtsleiter Daniel Hauke ist es jedoch schwer, überhaupt Rettungsschwimmer zu finden. Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft DLRG habe sich aus vielen Kommunen zurückgezogen. „Wir schaffen es ja gerade so, im Sommer eine Vertretung für den Rettungsschwimmer in Rheinsberg zu finden“, so Hauke. Schwochow ist daher schon vor dem Abschluss der Prüfung sicher: „Alle Badestellen zu betreuen, ist unmöglich.“ Das hat zur Folge, dass Stege gesperrt, wenn nicht sogar zurückgebaut werden müssen. Denn geschieht jemandem etwas an einer Anlage, können der Verwaltungschef, verantwortliche Rathausmitarbeiter, aber auch politische Vertreter strafrechtlich haftbar gemacht werden.

Das Problem ist auch Lindows Amtsdirektor Danilo Lieske bekannt. Die Stadt hat lediglich zwei Stege an der offiziellen Badeanstalt am Gudelacksee. Einen Bademeister bekommt Lieske aber auch nicht. „Normalerweise müsste ich die Badestelle dort komplett sperren. Es gibt auch Kommunen, die Bauzäune vor die Stege stellen“, so Lieske. Die Drei-Seen-Stadt nimmt das Risiko, im Ernstfall rechtliche Folgen tragen zu müssen bisher jedoch in Kauf. Ein Rückbau der Stege kommt für Lieske allein deshalb nicht in Frage, weil sie als Abgrenzung zu den Hafenanlagen rechts und links der Badestelle dienen. Ohne die Anlagen wäre es für Badegäste wohl noch gefährlicher. Lindow ist nicht die einzige Kommune, die das Risiko in Kauf nimmt. Die Gemeinde Thurmannsbang im Bayrischen Wald etwa setzt auch auf die Eigenverantwortung der Badenden. Zudem wird dort damit argumentiert, dass selbst wenn der eher seltene Fall eines Badeunfalls aufkommt, der Anteil der daraus resultierenden Klagen sehr gering ist.

Details zum Schadensausgleich

Der Kommunale Schadensausgleich  (KSA) ist ein Bund von Städten und Gemeinden in einer Selbsthilfeorganisation. Die Kommunen zahlen ein, um im Schadensfall einen Ausgleich zu bekommen. Der KSA ist eine Selbstversicherung, weil gewerbliche Versicherungen bei  Kommunen keine Haftpflicht übernehmen.⇥red