Bauarbeiter, Fassadenreiniger und Garten- sowie Landschaftsbauer im Landkreis Ostprignitz-Ruppin sollen gesund durch den Sommer kommen und im Job keine „Sonnen-Kompromisse“ eingehen müssen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Mark Brandenburg setzt sich dafür ein, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten kostenlos Sonnencreme und Wasser zur Verfügung stellen.
Rudi Wiggert, Bezirksvorsitzender der IG BAU, betont die Bedeutung des Sonnenschutzes für diejenigen, die im Freien arbeiten. „Wer unter freiem Himmel arbeitet, hat ein enormes UV-Risiko“, so Wiggert. Neben dem akuten Sonnenbrand könne langfristige UV-Strahlung zu vorzeitiger Hautalterung und Hautkrebs führen.
Arbeitsschutz in OPR auch im Sommer wichtig
Wiggert warnt davor, die Sonne „auf die leichte Schulter zu nehmen“, und fordert die Betriebe auf, den Arbeitsschutz in den Sommermodus zu schalten. Es sei wichtig, dass Sonnencreme und Wasser kostenlos bereitgestellt würden, und zwar nicht als freiwilliger Service, sondern als Pflicht des Arbeitgebers. „Es geht um eine Flatrate für Sonnenmilch und Wasser – bezahlt vom Chef.“
Ähnlich wie bei der Handdesinfektion während der Corona-Pandemie sollten auch Sonnenschutzmittel an den „Open-Air-Arbeitsplätzen“ zur Verfügung stehen. Die Desinfektionsspender könnten problemlos in Sonnencreme-Spender umgewandelt werden. Die Niederlande dienen dabei als Vorbild, da dort bereits an öffentlichen Plätzen kostenlose Sonnencreme aus umfunktionierten Desinfektionsspendern erhältlich ist.
Ein volles Glas Wasser alle 15 bis 20 Minuten
Die IG BAU Mark Brandenburg empfiehlt allen „Draußen-Jobbern“, auch selbst auf eine Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor zu achten, insbesondere Personen mit einem hellen Hauttyp. Ein Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser jedoch 50, sei ratsam. Zudem sollte regelmäßiges Wassertrinken selbstverständlich sein. „Sonnenmilch und Wasserflasche gehören genauso zur Arbeitsausrüstung wie Mörtel und Maurerkelle“, so der IG-BAU-Bezirksvorsitzende.
Die Empfehlung der Gewerkschaft lautet, an heißen Arbeitstagen alle 15 bis 20 Minuten ein volles Wasserglas zu trinken, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Mindestens zweieinhalb Liter Flüssigkeit pro Tag sollten getrunken werden. Mineralwasser oder kalte Tees sollten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, da dies zum Sommerprogramm des Arbeitsschutzes gehöre, erklärt Wiggert. Er betont zudem, dass Arbeitgeber bei Hitzearbeit laut Arbeitsstättenverordnung verpflichtet sind, Wasser oder andere nicht alkoholische Getränke bereitzustellen.
Vorsicht in der Mittagszeit im Sommer
Besondere Vorsicht sei vor allem zur Mittagszeit geboten, da die Gesundheitsgefahr bei Sonneneinstrahlung in dieser Zeit besonders hoch ist. Die Faustregel besagt, dass der eigene Schatten kleiner sein sollte als die Körpergröße, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. Zwischen 12 und 14 Uhr sollten die meisten Arbeiten in den Schatten verlegt werden.
Grundsätzlich sollten zwischen 11 und 16 Uhr besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Es sei außerdem ratsam, möglichst viele Körperteile mit Kleidung zu bedecken. Ein Nackenschutz, der am Helm befestigt ist, könne zusätzlichen Schutz bieten, empfiehlt Wiggert.
Schutz mit Sonnenmilch von großer Bedeutung
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat zudem online Tipps zum Schutz vor UV-Strahlung bereitgestellt. Unter der Webseite www.bgbau.de/uv-schutz finden sich weitere Informationen zu diesem Thema.
Die IG BAU Mark Brandenburg setzt sich entschieden dafür ein, dass Arbeitgeber im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ihren Beschäftigten kostenlos Sonnencreme und Wasser zur Verfügung stellen. Der Schutz vor UV-Strahlung sei von großer Bedeutung, um langfristige Hautschäden und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Die Gewerkschaft appelliert an die Verantwortung der Unternehmen, den Sommermodus im Arbeitsschutz zu aktivieren und somit die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten.