Straßenverkehr: Landkreis überprüft 1220 Bußgeldbescheide

Bußgeldkatalog wurde zurückgenommen.
Daniel ReinhardtDabei brauche der Bürger, der einen solchen Bescheid bereits erhalten hat, nicht selbst aktiv zu werden. „Die Verfahren werden von Amtswegen überprüft“, so Uleniecki. Im Landkreis seien vor allem Geschwindigkeitsverstöße und befristete Fahrverbote betroffen. Mit der im April in Kraft getretenen StVO waren beispielsweise bei Geschwindigkeitsübertretungen von 21 Kilometern pro Stunde innerorts und außerorts von 26 Kilometern pro Stunde Fahrverbote vorgesehen gewesen. Jetzt werden auch in Ostprignitz–Ruppin alle Verfahren auf den alten Rechtsstand zurückgesetzt. So werden 279 Fahrverbote im Landkreis aufgehoben und acht Führerscheine, die derzeit amtlich verwahrt werden, an die Eigentümer zurückgegeben, berichtet von Uleniecki.
Sofern bereits ein Bußgeld bezahlt wurde und zu viel gezahlt wurde, weil die Strafe nach alter Rechtslage niedriger war, so Alexander von Uleniecki, werde der Differenzbetrag erstattet.
Auch bei bereits abgeschlossenen Verwarngeld–Verfahren hat der Kreis–Sprecher eine gute Nachricht. So werden auch diese neu berechnet, so dass gegebenenfalls eine anteilige Rückerstattung möglich ist. Doch bei den abgeschlossenen Verwarngeldern müssen die Bürger selbst aktiv werden. Sie sollen einen schriftlichen Antrag an die zuständige Zentrale Bußgeldstelle senden, in dem das Aktenzeichen angegeben und ein Einzahlungsnachweis (Kontoauszug) in Kopie mitgeschickt werden muss.