Trockenheit: Sorgsame Wassernutzung in Ostprignitz-Ruppin angemahnt

Regenwasser kann bedenkenlos genommen werden. Seewasser hingegen darf nicht mit der Pumpe gefördert, sondern nur mit der Gießkanne oder dem Eimer entnommen werden.
Christin KloseDie Verwaltung bittet daher darum, dass mit dem Nass sorgsam umgegangen wird. Die Bewässerung von Rasenflächen sollte eingeschränkt werden. Ausschließlich für die Bewässerung von Nutzpflanzen und Bäumen sollte Oberflächen- und Grundwasser verwendet werden. Um die Verdunstung dabei zu reduzieren, empfiehlt sie, die Nutzung von Wassersprengern auch nur in den Morgenstunden bis 7 Uhr sowie in den Abendstunden nach 20 Uhr. Für Gießkannen gelte das nicht.
Vor allem weist die Kreisverwaltung aber darauf hin, dass das Entnehmen von Wasser aus Bundes- und Landeswasserstraßen mit Pumpen ohne eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde grundsätzlich verboten ist. Zu den Bundeswasserstraßen gehören die Gewässer im Rheinsberger Raum. Die Neuruppiner Gewässer bis hin nach Oranienburg sind Landeswasserstraßen und damit ebenso von dem Verbot betroffen. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen ist erlaubt.