Vogelgrippe in Neuruppin
: Tausende Tiere müssen getötet werden, was auf Halter zukommt

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist erneut die Geflügelpest nachgewiesen worden. Etwa 13.500 Tiere sind betroffen.
Von
Stefan Zwahr
Neuruppin
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Puten im Stall eines Mastbetriebs: ARCHIV - 21.04.2023, Niedersachsen, Dötlingen: Puten im Stall eines Mastbetriebs. (zu dpa: «Vogelgrippen-Fall – Stallpflicht im gesamten Kreis Gifhorn») Foto: Philip Dulian/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In einem Geflügelzuchtbetrieb im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Insgesamt sind etwa 13.500 Tiere betroffen.

Philip Dulian/dpa
  • Geflügelpest H5N1 in Putenbestand in Heiligengrabe nachgewiesen, etwa 13.500 Tiere betroffen.
  • Proben: Privatlabor, danach Landeslabor Berlin-Brandenburg; Bestätigung durch FLI.
  • Tierschutzgerechte Tötung der Tiere erfolgt; weitere Maßnahmen vom Amt eingeleitet.
  • Landkreis richtet Schutz- (≥3 km) und Überwachungszone (≥10 km) per Allgemeinverfügung ein.
  • Seit September 2025 mehr Ausbrüche; in Brandenburg 18. Fall seit Herbst 2025; zuletzt 26.500 Tiere getötet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist in einem Putenbestand die Geflügelpest nachgewiesen worden. Darüber informierte die Kreisverwaltung am Sonntag (8. Februar). Den Angaben zufolge handelt es sich um den Bereich der Gemeinde Heiligengrabe.

„Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR hat alle für diesen Fall vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet“, teilt Kreissprecher Alexander von Uleniecki in Schriftform mit.

In der Haltung lebten etwa 13.500 Tiere. Das bestätigte auch ein Sprecher des Brandenburger Umweltministeriums gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). Das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor bestätigte das Virus in dem Betrieb.

Maßnahmen gegen Geflügelpest: Tötung und Schutzzonen

In dem Betrieb waren dem Landkreis zufolge erhöhte Tierverluste aufgetreten. „Erste Proben wurden vom bestandsbetreuenden Tierarzt genommen und in einem akkreditierten Privatlabor untersucht.“

Alexander von Uleniecki schildert die weiteren Schritte so: Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat die nachfolgend amtlich entnommenen Proben untersucht. Am Freitag (6. Februar) wurde das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden tags darauf durch das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigt.

Alle erforderlichen Maßnahmen beim Ausbruch der Geflügelpest seien vom Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft eingeleitet worden. Dazu gehöre auch die bereits erfolgte tierschutzgerechte Tötung der Tiere. „Außerdem wird eine Tierseuchen-Allgemeinverfügung durch den Landkreis angeordnet, die sich in Vorbereitung befindet.“

Die Allgemeinverfügung beinhaltet die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. „Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden derzeit noch festgelegt.“

Betroffene Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen per Allgemeinverfügung informiert, die auf der Webseite des Landkreises veröffentlicht wird.

Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg handelt es sich um den 18. Geflügelpestausbruch in einem Nutzgeflügelbestand seit Herbst 2025.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine bei vielen Vogel- und Geflügelarten häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Wildvögel können das hochansteckende Virus H5N1 in große Geflügelbetriebe einschleppen. Zuletzt gab es immer wieder Fälle der Tierseuche. Im Dezember mussten 26.500 Tiere in einer Hühnerzucht im Kreis Havelland getötet werden.