Coronakrise
: Amtsarzt fordert von Oberhaveler Urlaubern Disziplin

Für Auslandsreisen verweist der Amtsarzt auf die aktuelle Quarantäneverordnung. Die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Von
Elke Kögler
Oberhavel
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Symbolbild: Amtsarzt Christian Schulze bei einer Grippeimpfung

Burkhard Keeve

„Wer Urlaub außerhalb Brandenburgs, aber in Deutschland macht, sollte sich in jedem Fall am Urlaubsort im jeweiligen Bundesland erkundigen, welche konkreten Bestimmungen dort gelten“, empfiehlt Amtsarzt Schulze. Zum Beispiel sollten sich Reisende vorab erkundigen, wo genau in einzelnen Regionen die Maskenpflicht gilt.

Für Auslandsreisen verweist der Amtsarzt auf die aktuelle Quarantäneverordnung: „Entscheidend für Ein– und Rückreisende ist, ob sich Reisende in einem Risikogebiet aufgehalten haben.“ Davon hänge ab, ob eine Pflicht zur Absonderung besteht, also ob sich jemand nach der Einreise nach Brandenburg in häusliche Quarantäne begeben muss. Die internationalen Risikogebiete werden vom Robert–Koch–Institut auf der Internetseite in einer Liste veröffentlicht, welche fortlaufend überprüft und regelmäßig aktualisiert wird. Derzeit sind dort unter anderem Schweden, die Türkei, Ägypten und viele Bundesstaaten in den USA als Risikogebiete ausgewiesen.

Wer hingegen auf dem Land–, See– oder Luftweg aus dem Ausland einreist und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für 14 Tage in die Quarantäne zu begeben. Damit soll erreicht werden, dass keine neuen Infektionsherde entstehen.

Ausnahmen bei Quarantäne

Ausnahmen sind in der Quarantäneverordnung vorgesehen, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft: Wer dem örtlichen Gesundheitsamt unverzüglich nach der Einreise ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegt, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Der Test darf allerdings höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bunderepublik Deutschland erfolgt sein, besagt die derzeit in Brandenburg geltende gesetzliche Regelung.

„Ich hoffe sehr, dass sich alle Oberhaveler, deren Urlaub in ein Risikogebiet bevorsteht, bei ihrer Rückkehr an die Vorgaben halten und wir alle gemeinsam ein neues Ausbruchsgeschehen im Landkreis verhindern“, sagt Schulze. Generell gelten die Abstands– und Hygieneregeln weiter.