Ferienjob in Oberhavel
: Wie Schüler an Jobs kommen und was sie beachten müssen

Geld in den Sommerferien dazuverdienen: Für Schülerinnen und Schüler ist die Suche nach einem Ferienjob in Oberhavel nicht einfach. Was müssen sie beachten oder wo gibt es freie Stellen?
Von
Berit Schwarz
Oranienburg
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Alles klar? Schülerpraktikantin kontrolliert in einem Hotelrestaurant den Zustand der Gläser.

Schülerpraktikantin Lena Marie Dinse aus der zehnten Klasse des Mittelstädtischen Gymnasiums Rostock prüft am 25.06.2015 im Restaurant des Hotel Neptun in Rostock-Warnemünde (Mecklenburg-Vorpommern) ein Weinglas.Ferienjobs als Hotelpagen, Eisverkäufer oder Zimmermädchen im Fünf-Sterne-Haus sind bei Schülern so beliebt, dass die Stellen rund ein Jahr im voraus vergeben sind. Eine Internet-Plattform will nun vermitteln. Foto: Jens Büttner/dpa (zu dpa-Korr _Koffer tragen, Kühe hüten - Ferienjobs sind heiß begehrt" vom 27.06.2015) ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Einen Ferienjob in Oberhavel zu finden, ist gar nicht so einfach. Gastronomie, Reiterhof, Zeitungszustellung? Wir haben uns umgehört. (Symbolfoto)

Jens Büttner/dpa

Sechs Wochen Sommerferien: Für viele, die zur Schule gehen, ist das die schönste Zeit des Jahres. Nicht jeder kann sich leisten, mehrere Wochen in den Urlaub zu fahren. Deshalb kommen viele auf die Idee, sich einen Job zu suchen. Doch wer noch nicht 18 Jahre alt ist, muss einiges beachten, um arbeiten zu dürfen.

Gesetzlich geregelt ist die Arbeitszeit für Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig sind. Diese dürfen mit Erlaubnis der Eltern höchstens zwanzig Tage pro Kalenderjahr beschäftigt werden. Diese Erlaubnis sollte schriftlich vorliegen.

Gesetzliche Regelungen für Ferienjobber unter 18 Jahren

Für Schüler, die älter als 18 sind, wird der gesetzlich gültige Mindestlohn bezahlt, der derzeit bei 12,41 Euro pro Stunde liegt.  Bei Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren kann der Lohn auch darunter liegen.

Verboten ist es für Jugendliche, schwer zu heben oder zu tragen (Lasten über zehn Kilogramm). Ebenfalls nicht erlaubt: Akkordarbeit, Arbeiten mit hoher Infektionsgefahr oder solche mit Unfallrisiko. Untersagt ist es, außer Sicht- und Rufweite Erwachsener zu arbeiten.

Wer 13 oder 14 Jahre alt ist, darf mit Erlaubnis der Eltern täglich maximal zwei Stunden einer leichten Tätigkeit nachgehen – etwa Babysitten, Nachhilfe geben oder Zeitungen austragen. Für unter 13-Jährige ist es verboten, für Lohn zu arbeiten.

Es ist gar nicht so einfach, einen Betrieb zu finden, der Schüler nur für ein paar Wochen im Sommer beschäftigt. Die Einarbeitungszeit ist oft so lang, dass der Arbeitgeber den Schüler nicht direkt nach den Sommerferien wieder gehen lassen will. Was hier hilft: Nach dem Ferienjob eine Teilzeitstelle auf Dauer anzustreben, etwa an zwei Nachmittagen in der Woche. Das garantiert der Firma einen verlässlichen Mitarbeiter und dem Schüler einen Job, der nach den Ferien weitergeht.

Tätigkeiten, die für Schüler und Schülerinnen unter 18 Jahren geeignet sind

Medien: Wochenzeitungen austragen

Einzelhandel: Waren in Supermarktregale einsortieren, kassieren

Landwirtschaft: bei der Ernte helfen, Erzeugnisse verpacken

Nachbarschaft: Einkaufen, Babysitting, Hunde ausführen, Rasen mähen

Gastronomie: in der Küche helfen, servieren, Tische abräumen

Freizeitbereich: Bootsvermietung, Fahrradverleih, Aushilfe im Schwimmbad

Gesundheitspass für Ferienjob mit Lebensmitteln

Wer darüber nachdenkt, im Bereich Lebensmittelverkauf oder Gastronomie zu jobben, sollte sich schon jetzt einen Gesundheitspass besorgen. Der ist unerlässlich, wenn man beruflich mit Nahrung zu tun hat. Im Landkreis Oberhavel kann man den Pass online erwerben. Der Kurs für die lebensmittelrechtliche Schulung dauert 45 Minuten und kostet 45 Euro. Die Bescheinigung gilt für drei Monate.

Olaf Lücke vom (Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Brandenburg bestätigt, dass im Hotel- und Gastgewerbe ein großer Bedarf an Aushilfskräften besteht, gerade auch im Sommer: „Schüler mit Gesundheitspass werden in vielen Restaurants, Eisdielen, Cafés und Hotels gern in den Ferien beschäftigt.“

Hier können Schüler sich bewerben!

  • Die Reitanlage Elisenau (Ahrensfelde) ist zwar ein Stück entfernt, doch können Pferdefreundinnen, auch aus Oberhavel, dort als „Pferde-Au-Pair“ arbeiten. Bedingungen: eine mindestens vierwöchige Beschäftigung, körperliche Fitness, Erfahrungen mit Pferden und bei unter 18-Jährigen die Einverständniserklärung der Eltern. Kost und Logis sind frei, dazu gibt es ein Taschengeld und eine Reit-Fortbildung. Bewerbungen per E-Mail an anfrage@reitanlage-elisenau.de oder unter 0171 3156901

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