Führerschein-Umtausch 2024: Wer seine Fahrerlaubnis in Oranienburg abgeben muss

Der Umtausch der Fahrerlaubnis ist für rund 160.000 Menschen in Oberhavel Pflicht. Jetzt sind die nächsten Jahrgänge an der Reihe, ihren Führerschein abzugeben.
Andreas Arnold/dpaGrauer Lappen, rosafarbenes Papier oder Plastikkarten: Das alles macht keinen Unterschied. Jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss über kurz oder lang umgetauscht werden. 43 Millionen Menschen sind schätzungsweise bundesweit betroffen. Mehr als 160.000 Führerscheine in Oberhavel müssen schrittweise ausgetauscht werden. Die nächste Frist verstreicht im Januar 2024.
Hintergrund sind die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung von 2019 und EU-Vorgaben. Bis 2033 sollen demnach alle in der EU lebenden Menschen einen einheitlichen Führerschein haben – als Chipkarte. Die Karte soll nicht nur einheitlich, sondern fälschungssicher sein.
Diese Jahrgänge müssen Führerschein tauschen
Der Pflichtumtausch erfolgt seit 2022 in mehreren Stufen. Wer seinen Führerschein wann abgeben muss, entscheidet das Geburtsjahr oder das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis. Wer bis zum 31. Dezember 1998 seine Fahrerlaubnis bekommen hat, wird nach dem Jahr der Geburt eingeteilt. Die Jahrgänge 1953 bis 1958 sowie 1959 bis 1964 mussten ihre „Lappen“ schon abgeben.
Die Jahrgänge 1965 bis 1970 haben dafür noch bis zum 19. Januar 2024 Zeit. Für 1971 und später Geborene läuft die Frist am 19. Januar 2025 ab. Jahrgänge vor 1953 haben unabhängig davon, ob sie ihren Führerschein vor oder nach dem 31. Dezember 1998 bekommen haben, bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
Wer seinen Führerschein umtauschen muss, kann dies in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises, Adolf-Dechert-Straße 1 in Oranienburg, machen oder in einem zuständigen Bürgeramt. Eine Online-Bearbeitung ist nicht möglich. Für die Fahrerlaubnisbehörde können online Termine reserviert werden. Wer einen Termin hat, sollte einen Antrag, der auf der Landkreis-Seite heruntergeladen werden kann, sowie folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Kopie ist dem Antrag beizufügen)
- biometrisches Lichtbild
- Führerschein (bei Beantragung über eine Meldebehörde in Kopie)
- bei Papierführerscheinen zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde sowie die VK30 (sofern vorhanden)
Fahrerlaubnis bleibt gültig – selbst ohne Umtausch
Für den Umtausch – einschließlich Direktversand durch die Bundesdruckerei – ist eine Gebühr von rund 30 Euro zu zahlen. Der neue Kartenführerschein wird einige Wochen später direkt nach Hause geschickt. Wer der Pflicht nicht nachkommt, muss wissen, dass sein Führerschein nach Fristende seine Gültigkeit verliert.
Wer mit nicht gültigem Führerschein erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechen. Allerdings: Die Fahrerlaubnis selbst behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, nur das Dokument ist abgelaufen.
Wann Karten-Führerscheine getauscht werden müssen
● Wer ab dem 1. Januar 1999 einen Kartenführerschein bekommen hat, muss diesen ebenfalls umtauschen. Hier gilt nicht das Geburtsjahr, sondern das Jahr der Ausstellung des Dokuments. Die Fristen:
● Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 – bis 19.01.2026
● 2002 bis 2004 – bis 19.01.2027
● 2005 bis 2007 – bis 19.01.2028
● 2008 – bis 19.01.2029
● 2009 – bis 19.01.2030
● 2010 – bis 19.01.2031
● 2011 – bis 19.01.2032
● 2012 bis 18.01.2013 – bis 19.01.2033

