Führerschein-Umtausch 2025
: Wer die Fahrerlaubnis in Oranienburg abgeben muss

Der Führerschein-Umtausch geht in die nächste Runde, die nächste Frist läuft 2025 auf. Wer seine Fahrerlaubnis jetzt in Oranienburg abgeben muss.
Von
Marco Winkler
Oranienburg
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Die Polizei hat einen Autofahrer kontrolliert, der ohne Führerschein unterwegs war.

ARCHIV - 11.09.2023, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein rosafarbener Führerschein liegt auf einem Tisch. (zu dpa: «Erneut viele Führerschein-Umtausche erwartet») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Pflicht zum Umtausch vom Führerschein geht in die nächste Runde. Welcher Jahrgang seine Fahrerlaubnis jetzt in Oranienburg abgeben muss und was er dabei beachten sollte. (Symbolbild)

Marijan Murat/dpa
  • Führerschein-Umtausch 2025: Neue Frist für Jahrgänge 1971 und später bis 19. Januar 2025.
  • Pflichtumtausch betrifft alle Führerscheine vor 19. Januar 2013; rund 160.000 in Oberhavel.
  • Jahrgänge vor 1953 haben Zeit bis 2033; Umtausch in Fahrerlaubnisbehörde oder Bürgerämtern.
  • Online-Terminbuchung, Gebühr ca. 40 Euro; Dokumente notwendig.
  • Nicht umgetauschte Führerscheine bleiben gültig, Verwarngeld 10 Euro.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Egal, welche Art von Führerschein – grauen Lappen, rosafarbenes Papier oder Plastikkarten – im Portemonnaie bereitliegt: Jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss über kurz oder lang umgetauscht werden. In Oberhavel betrifft das mehr als 160.000 Führerscheine. Jetzt läuft im Januar 2025 die nächste Frist aus.

Die gesetzliche Grundlage für den Umtausch bilden Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung von 2019 sowie EU-Vorgaben. Es ist seitdem geregelt, dass jeder EU-Bürger einen einheitlichen Führerschein haben soll – bis 2033 und in Form einer Chipkarte. Damit soll die Karte vor allem sicher vor Fälschungen sein.

Welche Jahrgänge ihren Führerschein umtauschen müssen

Der Pflichtumtausch ist nicht neu, er erfolgt seit 2022 sukzessive. Entscheidend dabei sind das Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des „Lappens“. Wer bis zum 31. Dezember 1998 seine Fahrerlaubnis bekommen hat, wird nach dem Jahr der Geburt eingeteilt. Die Jahrgänge 1953 bis 1958, 1959 bis 1964 sowie 1965 bis 1970 waren schon an der Reihe.

In der Jahrgangsstufe 1965 bis 1970 waren rund 6900 Personen mit einem Papierführerschein registriert. Jetzt sind die restlichen Papierschein-Besitzer dran: Die Jahrgänge 1971 oder später haben bis 19. Januar 2025 Zeit, ihren Führerschein abzugeben.

Wichtig zu wissen: Jahrgänge vor 1953 haben unabhängig davon, ob sie ihren Führerschein vor oder nach dem 31. Dezember 1998 bekommen haben, bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.

Der Umtausch ist nicht sonderlich kompliziert und erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises, Adolf-Dechert-Straße 1 in Oranienburg. Doch nicht nur da. Möglich ist das auch in den zuständigen Bürgerämtern. Eine Online-Bearbeitung ist nicht möglich.

Online Termine buchen und Unterlagen mitbringen

Für die Fahrerlaubnisbehörde können online Termine reserviert werden. Wer einen Termin hat, sollte einen Antrag, der auf der Landkreis-Seite heruntergeladen werden kann, sowie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Kopie ist dem Antrag beizufügen)
  • biometrisches Lichtbild
  • Führerschein (bei Beantragung über eine Meldebehörde in Kopie)
  • bei Papierführerscheinen zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde sowie die VK30 (sofern vorhanden)

Für den Umtausch – einschließlich Direktversand durch die Bundesdruckerei – war bisher immer eine Gebühr von rund 30 Euro zu rechnen. Laut aktuellem Formular müssen rund 40 Euro gezahlt werden.

Die neuen Kartenführerscheine werden mit der Post direkt zur Adresse nach Hause geschickt. Laut letzte Landkreisinformation sind auch viele Menschen der vorangegangenen Jahrgänge ihrer Pflicht nicht nachgekommen, obwohl der Papierführerschein als Dokument nach Fristende nicht mehr gültig ist.

Fahrerlaubnis bleibt gültig – selbst ohne Umtausch

Wer mit dem nicht gültigen Führerschein von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, da das Dokument zwar abgelaufen ist, aber die Fahrerlaubnis selbst ihre Gültigkeit nicht verlieren kann.

Wer ab dem 1. Januar 1999 einen Kartenführerschein bekommen hat, muss diesen ebenfalls umtauschen. Hier gilt nicht das Geburtsjahr, sondern das Jahr der Ausstellung des Dokuments.

Die Fristen für den Umtausch:

● Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 – bis 19. Januar 2026

● 2002 bis 2004 – bis 19. Januar 2027

● 2005 bis 2007 – bis 19. Januar 2028

● 2008 – bis 19. Januar 2029

● 2009 – bis 19. Januar 2030

● 2010 – bis 19. Januar 2031

● 2011 – bis 19. Januar 2032

● 2012 bis 18.01.2013 – bis 19. Januar 2033

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