Gutachten
: Genehmigungs-Praxis von Legehennen-Anlagen nicht rechtens

Das Landesumweltamt verstößt mit seinem Verfahren, Freiland-Legehennenanlagen zu genehmigen, gegen geltendes Recht. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten.
Von
Friedhelm Brennecke
Oranienburg
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Protest: Mitglieder des Vereins „Contra Eierfabrik Oranienburg“ beteiligten sich bereits 2017 an der großen Demonstration „Wir haben es satt“ in Berlin.

Klaus D. Grote

Auf Anregung mehrerer Bürgerinitiativen und auch des Vereins „Contra Eierfabrik Oranienburg“ hatte der BUND Brandenburg ein Rechtsgutachten beauftragt. Dabei hat der Berliner Verwaltungsrechtler Tim Stähle  Forschungsergebnisse des Fachgebietes Ökologischer Land- und Pflanzenbau und des Fachbereichs Ökologische Agrarwissenschaften der Universität Kassel rechtlich ausgewertet. Schwerpunkt der Forschungsergebnisse ist die Verringerung von Nährstoffbelastungen für den Boden- und Wasserschutz bei Öko-Legehennenanlagen.

Solche Anlagen mit knapp unter 40 000 Tieren würden auch in Brandenburg häufig genehmigt. Dabei verstoße diese Genehmigungspraxis gegen Betreiberpflichten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Denn der Hennen-Kot führt auf den viel zu kleinen Auslaufflächen zu einem überhöhten Stickstoffeintrag und dadurch zu schädlichen Bodenveränderungen und Gefahren für das Grundwasser“, sagt Stähle. Die Betreiber solcher Anlagen würden zugleich gegen ihre Verpflichtung verstoßen, den als Abfall einzustufenden Kot ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen.

„Wir sehen uns durch das Gutachten in unserer Befürchtung bestätigt, dass Legehennenanlagen in dieser Größenordnung, wie sie auch in Zehlendorf geplant sind, eine enorme Belastung des Ökosystems darstellen und zu einer Gefahr fürs Grundwasser werden können“, sagt Axel Wunsch vom Verein „Contra Eierfabrik  Oranienburg“.

Zwei Unternehmen des Emsländer Investors Josef Vortallen planen auf Flächen zwischen dem „Goldnebelhof“ und der Bauernsiedlung in Zehlendorf die Errichtung von zwei Legehennenanlagen mit jeweils 21 000 Tieren und entsprechenden Auslaufflächen. Pro Tier stehen dabei vier Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung. Das sei erheblich zu wenig, so die Kasseler Wissenschaftler. Denn schon bei nur zehn  Prozent Kot auf dem Auslauf werde die höchstzulässige Menge von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr nach der EG-Nitrat-Richtlinie  bei einer Besatzdichte von 2 500 Tieren je Hektar um das Mehrfache überschritten.

Für Fachanwalt Stähle ist das eine klare Missachtung der genannten Richtlinie und zugleich ein Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz. Beides finde bei der Genehmigung von Freiland-Legehennenanlagen des Landesumweltamtes nicht die nötige Beachtung, sodass die Behörde aufgefordert sei, ihre Genehmigungspraxis konsequent und zügig zu ändern. Das sieht auch Axel Wunsch so.

Allerdings betont er, dass Freilandhaltung die einzig akzeptable Form der Hühnerhaltung sei und deshalb nicht abgeschafft gehöre. „Stattdessen müssen die Auslaufflächen für Legehennen erheblich vergrößert werden. Denn vier Quadratmeter je Huhn sind für einen umweltverträglichen Abbau des Hühnerkots deutlich zu klein“, sagt Wunsch.  Der Verein „Contra Eierfabrik  Oranienburg“ erwarte, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Kasseler Forscher und deren rechtliche  Bewertung durch den Berliner Fachanwalt  nicht ignoriert werden. „Ich fordere das Landesumweltamt auf, die umweltrechtlich relevanten Erkenntnisse bei laufenden und künftigen Genehmigungsverfahren für Freiland-Legehennenanlagen ausnahmslos zu berücksichtigen“. sagt Axel Wunsch.

Einwendungen

■ Mehr als 2 800 Einwendungen sind voriges Jahr gegen die in Zehlendorf geplanten zwei Legehennenanlagen beim Landesumweltamt eingereicht worden. Der Verein „Contra Eierfabrik Oranienburg“ hat dies maßgeblich unterstützt.

■ Die Behörde hat die Einwendungen zu prüfen und bei einem Erörterungstermin öffentlich zu behandeln. Ein genauer Termin dafür steht noch nicht fest.⇥(bren)