Korruptions-Affäre: Urteil gegen Birkenwerders Ex-Bürgermeister immer noch nicht rechtskräftig

Ahnt Norbert Hagen hier, was auf ihn zukommt? Dieses Foto stammt aus dem August 2013. Vier Monate später leitete der Landrat ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein.
Jürgen LiebezeitDie Sache scheint komplex zu sein. Deshalb hat der zuständige 5. Senat im vergangenen April den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Der ist zuständig, wenn ein Senat eine Rechtsfrage anders beantwortet, als dies ein anderer Senat in einer früheren Entscheidung getan hat. Es gibt am Bundesgerichtshof unterschiedliche Auffassungen zu der Verfahrensrüge aus dem Revisionsantrag der Verteidiger von Hagen.
Während der zuständige 5. Senat die Revision für unbegründet hält und sie verwerfen will, steht ein Urteil des 1. Senats dem entgegen. Knackpunkt ist die Frage, ob die gerichtlich angeordnete Einziehung von 68 300 Euro, das war der Gewinnanteil Hagens aus dem dubiosen Grundstücksdeal von damals, korrekt war, obwohl in der Hauptverhandlung vor dem Neuruppiner Landgericht diese Möglichkeit gegenüber Hagen nicht explizit genannt wurde. Diskutiert wird laut BGH unter den Richtern, ob dieser rechtliche Hinweis auf eine mögliche Einziehung des Gewinns aus dem korrupten Geschäft hätte erfolgen müssen oder nicht. Der 5. Senat hält diesen Hinweis für unnötig, weil Hagen klar gewesen sein muss, dass er den Gewinn aus einer rechtswidrigen Tat nicht behalten dürfe. Andere Richter schließen dagegen nicht aus, dass der Angeklagte sich mit dem förmlichen Hinweis hätte erfolgreicher verteidigen können.
Anders sieht die Sache bei Hagens Kompagnon Oliver H. aus. Dessen Revision wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Beide Angeklagte sind im Juni 2018 zu längeren Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt worden. Zudem wurde der Gewinn eingezogen.
Das Korruptionsverfahren gegen den abgewählten Bürgermeister von Birkenwerder, Norbert Hagen (parteilos), steht unter keinem guten Stern. Auch zwei Jahre nach dem Ende des Verfahrens am Landgericht Neuruppin ist das Urteil immer noch nichts rechtskräftig.
Noch länger musste Norbert Hagen auf seinen Prozess in der Fontanestadt warten. Vier Jahre nach Vorlage der Anklageschrift begann erst am 17. April 2018 der mehrtägige Korruptionsprozess, an dem am Ende Hagen und der Mitangeklagte Oliver H. verurteilt wurden.
Hagen erhielt wegen Bestechlichkeit eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Vollstreckung wurde gegen eine Geldauflage von 90 000 Euro zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt. Zudem zog das Gericht seinen Gewinn in Höhe von 68 300 Euro ein. Hagen hat stets beteuert, unschuldig zu sein.
Der Mitangeklagte Unternehmer Oliver H. aus Birkenwerder wurde wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilte. Die Vollstreckung wurde gegen eine Geldauflage von 75 000 Euro ebenfalls auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Auch dessen Gewinn in Höhe von 97 256,28 Euro wurde eingezogen.
Die von Oliver H. beantragte Revision gegen das Landgerichtsurteil wurde vom 5. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) als unbegründet verworfen. Oliver H. hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Damit ist das Urteil vom Juli 2018 rechtskräftig.
Oliver H. hat ebenso wie Hagen in seinem Revisionsantrag gerügt, dass er im Hauptverfahren vor dem Neuruppiner Landgericht nicht auf die Möglichkeit einer Einziehung der Gewinne aus dem Grundstücksgeschäft hingewiesen wurde. Dem widerspricht der Generalbundesanwalt in einer Stellungnahme: Die Vorsitzende Richterin habe darauf hingewiesen, dass „auch eine Vermögensabschöpfung im Raume stehe“, heißt es in dem Beschluss des Bundesgerichtshofes. „Die auf einer sorgfältigen Beweiswürdigung beruhenden Feststellungen tragen den Schuldspruch“, heißt es in dem Beschluss weiter. Die Höhe der Strafe empfindet das Bundesverwaltungsgericht als angemessen.
Für beide Angeklagten wurden jeweils vier Monate der Strafe als vollstreckt erklärt. Begründet wurde dies mit der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung. Der Prozess begann mit erheblicher Verspätung. Begründet wurde die lange Verfahrensdauer mit einem Richterwechsel und der Arbeitsbelastung der Neuruppiner Kammer. Zudem sei die Sache umfangreich gewesen: die Hauptakte ist mehr als 3 200 Seiten stark. Zusätzlich existierten noch zirka 80 Aktenordner mit Beiakten und Unterlagen. Die Akten füllten damals im Gericht ein ganzes Regal.
Hagen hat nach Überzeugung der Neuruppiner Strafkammer im Zusammenhang mit dem Verkauf von zwei Grundstücken am Wensickendorfer Weg in Birkenwerder seine Dienstpflichten verletzt. Kraft seines Amtes habe er dazu beigetragen, dass zum einen Interessenten die Lust am Kauf der Grundstücke verloren, und zum anderen eine eigens für den Zweck gegründete Gesellschaft den Zuschlag für die Areale bekommt. Damit sein Wirken nicht im Vordergrund stehe, habe er seinen Stiefsohn als Mit-Gesellschafter eingesetzt. Entlarvend war dann am Ende ein Telefonmitschnitt.
Im damaligen Prozess ist das Verfahren gegen zwei mitangeklagte Ingenieure aus Hohen Neuendorf gegen eine Geldstrafe eingestellt worden. Sie seien „eher Mitläufer denn Initiatoren strafbaren Tuns“ gewesen, begründete die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Einstellung. Die beiden Männer, die Hagens Vermesserbüro gekauft haben, mussten je 30 000 Euro Strafe zahlen, durften aber ihre Lizenz behalten. Sie hatten am ersten Prozesstag eingeräumt, von Auftragsmanipulationen in der Verwaltung von Birkenwerder Kenntnis gehabt und diese unterstützt zu haben. Ihre Tatbeteiligung sei jedoch von untergeordneter Bedeutung, so die Staatsanwaltschaft und sie hätten zum Tatzeitpunkt in gewisser wirtschaftlicher Abhängigkeit zu Norbert Hagen gestanden.
Wann die Große Strafkammer am BGH unter Vorsitz der Präsidentin Bettina Limperg über den Fall Hagen entscheidet, ist offen. „Ich gehe aber davon aus, dass der Große Senat für Strafsachen noch in diesem Jahr entscheiden wird“, sagte BGH-Sprecherin und Richterin Dietlind Weinland. Anschließend gehe die Sache wieder an den 5. Strafsenat, der die abschließende Entscheidung über die Revision zu treffen habe.
Birkenwerders aktueller Bürgermeister Stephan Zimniok (BiF) misst heute, fünf Jahre nach seinem Amtsantritt als Nachfolger Norbert Hagens, dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht keine große Bedeutung für die Verwaltungsarbeit mehr bei. Gleichwohl bezeichnete er die Hagen-Affäre als eines der „schwärzesten Kapitel unserer Ortsgeschichte“. Noch heute werde der Verwaltung im Rathaus Birkenwerder skeptisch begegnet. „Bürger und Lokalpolitiker hinterfragen viele Entscheidungen. Und das ist nach unseren Erfahrungen auch gut so“, sagt Zimniok auf Nachfrage. Er sieht das Amt des Bürgermeisters von Birkenwerder als „nachhaltig geschädigt“ an.
Chronologie von Norbert Hagen
Im Folgenden eine Chronologie vom politischen Wirken Norbert Hagens in Birkenwerder:
28. September 2008: Hagen tritt erstmals als parteiloser Kandidat auf der Liste der CDU zur Kommunalwahl in Birkenwerder an. Er holt 663 Stimmen – das zweitbeste Ergebnis im Ort – und wird Vorsitzender des Ortsentwicklungsausschusses.
27. September 2009: Norbert Hagen tritt als parteiloser Bürgermeister-Kandidat der CDU an. Er holt mit 33,6 Prozent das beste Ergebnis und kommt in die Stichwahl, die er am 11. Oktober gegen Henrik Lehmann (SPD) klar gewinnt.
19. Januar 2010: Norbert Hagen leistet feierlich seinem Amtseid und tritt einen Tag später als Nachfolger von Kurt Vetter sein Amt in Birkenwerder an.
Dezember 2010: Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt nach einem anonymen Hinweis, der im Sommer bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin einging, im Rathaus Birkenwerder Akten.
30. August 2011: Beamte des Landeskriminalamtes durchsuchen die Diensträume im Rathaus und die Wohnung von Norbert Hagen. Insgesamt gab es in elf Objekten in Berlin und Brandenburg Razzien. Ermittelt wird gegen mehrere Mitarbeiter im Rathaus sowie Mitarbeiter eines Hohen Neuendorfer Ingenieurbüros, denen Bestechung und wettbewerbsbeschränkende Absprachen vorgeworfen werden. Im Einsatz waren 60 Beamte der Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg sowie zwei Staatsanwälte.
6. Dezember 2013: Der Landkreis Oberhavel leitet am 6. Dezember ein Disziplinarverfahren gegen Hagen ein.
3. April 2014: Oberhavels Landrat suspendiert Birkenwerders Bürgermeister. Hagen darf das Rathaus nicht mehr betreten. Er reagiert mit einer Strafanzeige und einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den damaligen Landrat Karl-Heinz Schröter (SPD).
25. Juli 2014: Nach fast vierjährigen Ermittlungen wird von der Neuruppiner Staatsanwaltschaft gegen Hagen und weitere Personen Anklage wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit erhoben sowie wegen Verletzung der Dienstpflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf von zwei Grundstücken am Wensickendorfer Weg in Birkenwerder.
16. November 2014: Die Einwohner von Birkenwerder haben Bürgermeister Norbert Hagen abgewählt. Bei dem Bürgerentscheid stimmten 2 561 der damals 6 531 Wahlberechtigten dafür, die Amtszeit des suspendierten Bürgermeisters zu beenden. Die Wahlbeteiligung lag bei 48,49 Prozent.
23. Februar 2018: Das Landgericht Neuruppin gibt bekannt, dass am 17. April die Hauptverhandlung vor der Großen Wirtschaftskammer gegen Norbert Hagen beginnt. Es sind zehn Prozesstage angesetzt. Das Urteil wurde am 3. Juli verkündet.
seit Februar 2019: Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich mit dem Revisionsverfahren. Das Urteil wird nicht inhaltlich, sondern ausschließlich nur auf Rechtsfehler untersucht. ⇥zeit
