Kriminalität: Drei Jahre Haft für Betrug in 60 Fällen

Der Vorsitzende Richter sprach von einem "außergewöhnlichen Fall".
imago imagesMehr als 25 Minuten lang las die Staatsanwältin vor dem Schöffengericht die Anklageschrift vor: Die Angeklagte soll unter anderem Elektrogeräte und Eintrittskarten, die es gar nicht gab, auf eBay verkauft haben. Außerdem soll sie mehrere Male Ferienbungalows vermietet haben, die ebenfalls nicht existierten. Zuletzt wurde ihr vorgeworfen, Waren im Wert von mehr als 4 000 Euro auf diversen Onlineplattformen mit den Daten von Fremden gekauft zu haben. Darunter waren vor allem Kleidung, aber auch Arzneimittel, Bücher und Bürozubehör. Die Frau aus Germendorf hat alle Taten gestanden. "Es war einfach ein Teufelskreis“, sagte sie. Neben der Haftstrafe muss sie die 29 239 Euro, die sie unrechtmäßig erlangt hat, zurückzahlen.
Strafanzeigen aus ganz Deutschland
„Das hier ist nur die Spitze des Eisbergs“, sagte Richter Andreas Steiner nachdem die Anklageschrift vorgelesen wurde. Mehrere, dicke, zusammengebundene, Akten hielt er hoch: „Das sind noch die Anzeigen aus dem ganzen Bundesgebiet.“ Die Taten der Frau waren unterschiedlich, teilweise ging es nur um zweistellige Geldbeträge, teilweise ging es um massiven Sozialbetrug: „Sie haben Urkunden gefälscht, gegenüber dem Landratsamt vorgetäuscht, dass ein Kind existiert, dass es nicht gibt. Sie haben verschwiegen, dass Sie in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt haben. Da ist dem Land erheblichen Schaden entstanden“, sagte Steiner in der Urteilsverkündung. Der Haftbefehl gegen die Angeklagte blieb erhalten. Wann genau sie ihren elfjährigen Sohn — den es tatsächlich gibt — nochmal sehen kann, muss sie später klären.
„Das ist ein außergewöhnlicher Fall, sowohl wegen der Anzahl als auch wegen der Kreativität“, sagte Steiner. Die nicht–existenten Ferienbungalows auf Rügen und Usedom zu vermieten, bezeichnete die Angeklagte als „irgendwie eine Schnappsidee.“ Daraufhin fragte die Staatsanwältin: „Haben Sie sich denn keine Gedanken gemacht, was für ein Scheiß das ist? Sie freuen sich auf die Ferien, haben vielleicht Kinder dabei, dann kommen Sie an und erfahren, dass es das Bungalow nicht gibt.“
Volles Geständnis war strafmildernd
Die genauen Hintergründe zu den vielen Betrugsfällen blieben ungeklärt. Sie habe aus der Arbeitslosigkeit nicht herausgefunden, habe Druck verspürt, ihrer Familie mehr zu bieten, als sie es sich leisten konnte. "Es war wie ein Tunnel“, sagte sie. „Es war nie meine Absicht, bewusst jemandem zu schaden.“ Vor der Urteilsverkündung entschuldigte sie sich und sagte: „Ich nehme die Haftstrafe an mich, um danach von vorne richtig anzufangen.“
Das umfangreiche Geständnis der 30–Jährigen wurde vom Gericht strafmildernd bewertet. Doch die Vorbestrafungen, die Tatsache, dass sie zu zwei vorherigen Gerichtsterminen gefälschte Krankschreibungen einreichte und die „zahlreichen Tatmuster, die eine gewisse Vorbereitung und Planung erfordern“, waren strafverschärfend. Wie genau andere Staatsanwaltschaften ihre weiteren Anzeigen mit der dreijährigen Haftstrafe verrechnen werde, sei noch offen, so Steiner. Für gewerbsmäßigen Betrug gibt es je Fall eine Mindeststrafe von sechs Monaten. „Wenn man bei Ihnen alles zusammenrechnet, kommt man auf 30 Jahre“, fasste der Vorsitzende Richter Andreas Steiner zusammen.