Landkreis erweitert Kinderbetreuung
: Kitas in Oberhavel öffnen wieder für Vorschulkinder

Nach der vom Land Brandenburg angepassten Eindämmungsverordnung wird die Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten ab dem 25. Mai gelockert.
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OGA
Oberhavel
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Ab dem 25. Mai sollen Vorschulkinder mindestens einmal wöchentlich die Möglichkeit bekommen, die Kita wieder zu besuchen.

Sebastian Kahnert/dpa

Laut der neuen Vorschrift ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen wie Kindergärten oder Horte zwar weiterhin untersagt und die Kindernotbetreuung bleibt erhalten. Aber Kinder mit einem Rechtsanspruch können nun in eine eingeschränkte Regelbetreuung aufgenommen werden. Vorrang sollen dabei die Kinder im letzten Kitajahr vor der Einschulung haben. Sie sollen mindestens an einem festgelegten Tag in der Woche für mindestens vier Stunden in festen Gruppen betreut werden.

Über das weitere Vorgehen im Landkreis Oberhavel hat sich Landrat Ludger Weskamp am Mittwoch mit den Bürgermeistern und dem Amtsdirektor während einer Telefonkonferenz abgestimmt. „Das Ergebnis der Runde zeigt einmal mehr, dass sich der Landkreis und die Städte und Gemeinden in Oberhavel auch in schwierigen Zeiten auf einander verlassen können und konsensfähig sind“, so Weskamp, der zugleich allen Verwaltungen und Kommunen für die „großartige Arbeit in Kitas und Schulen“ in den vergangenen Wochen ausdrücklich seinen Dank und seine Anerkennung aussprach.

„Mit der neuen Verordnung steigen noch einmal die Herausforderungen. Ich bedauere es, dass die Vorlaufzeit, die das Land den Landkreisen, Städten und Gemeinden gegeben hat, extrem kurz ist. Aber: Wir sind uns einig, dass wir diese neuen Herausforderungen gemeinsam angehen und meistern werden“, so Weskamp. „Unser gemeinsames Ziel ist es, Familien, die seit vielen Wochen ihre Kinder selbst betreuen und gleichzeitig von zu Hause aus arbeiten müssen, nach und nach zu entlasten. Dabei dürfen wir jedoch nicht die Gefahr neuer Infektionsausbrüche aus den Augen verlieren. Deshalb müssen die erweiterten Betreuungsangebote gut durchdacht und mit Augenmaß umgesetzt werden. Ich bitte dafür alle Eltern um Verständnis.“

Kindertageseinrichtungen können ab dem 25. Mai zum eingeschränkten Regelbetrieb übergehen. In der ersten Woche nehmen die Kindertageseinrichtungen — neben den Kindern in der Notbetreuung — zunächst ausschließlich Vorschulkinder auf. Ab Dienstag, 2. Juni, öffnen die Einrichtungen dann für weitere Mädchen und Jungen, wenn die örtlichen Gegebenheiten dieses ermöglichen. Es werden nur gesunde Kinder betreut, die außerdem in den vorangegangenen 14 Tagen keinen Kontakt mit infizierten Personen gehabt haben dürfen.

Der Landkreis Oberhavel überträgt die Entscheidung über die Aufnahme von Kindern in die eingeschränkte Regelbetreuung auf die Städte und Gemeinden, die wiederum können die Entscheidungen auf die freien Träger übertragen. Die Städte und Gemeinden entscheiden selbst in Kenntnis ihrer konkreten Gegebenheiten und räumlichen Kapazitäten vor Ort, wie sie die Ausgestaltung vornehmen; beispielsweise darüber, wie viele Gruppen in welcher Stärke sie bilden, ob sie ein Rotationssprinzip einrichten oder sogar alle Kinder wieder aufnehmen können.

Die Notfallbetreuung in Kindertagesstätten bleibt weiterhin für diejenigen Eltern in kritischen Infrastrukturbereichen, zur Wahrung des Kindeswohls und für Kinder von Alleinerziehenden bestehen. Über die Aufnahme in die Notfallbetreuung entscheidet der Fachbereich Jugend des Landkreises. Anträge und Informationen dazu sind unter www.oberhavel.de/notfallbetreuung zu finden. Aktuell sind rund 6000 Kinder in Oberhavel in der Notbetreuung, das sind 40 Prozent. Die Fachbereiche Jugend und Gesundheit des Landkreises werden die Städte und Gemeinden bei der Lösung konkreter Fragestellungen unterstützen.