Millioneninvestition: NWA sorgt für mehr Wasserdruck

In den vergangenen beiden Sommern hatte der NWA zeitweise Grundstücksnutzern verboten, tagsüber ihre Gärten zu wässern (Symbolfoto).
dpa„Wir haben kein Problem mit zu wenig Wasser, im Sommer aber eines mit dem Wasserdruck, wenn in Größenordnungen Gärten gesprengt werden“, sagt Verbandsgeschäftsführer Matthias Kunde. Deswegen habe er in den beiden zurückliegenden Hitzesommern vorübergehend auch ein Sprengverbot angeordnet, um in Spitzenzeiten keinen völligen Druckverlust zu riskieren. Die Lage soll sich aber schon in diesem Sommer entspannen. Denn der NWA errichtet an einem Leitungsknoten am Stolzenhagener See eine Druckerhöhungsstation.
Klagen gegen Grundgebühr
Allein 500 000 Euro sind dafür vorgesehen. „Wir hoffen, damit eine stabilere Wasserversorgung in Spitzenzeiten für die Ortschaften Schmachtenhagen, Wensickendorf und Zehlendorf zu gewährleisten“, sagt Kunde.
Auch der Ausbau des Kanalnetzes geht weiter, rund 1,5 Millionen Euro sind dafür geplant. Neben der Wensickendorfer „Lindensiedlung“ östlich der Bahnlinie werde auch der Bereich des Trift– und Teichwegs in Wensickendorf–Nord mit in Angriff genommen. „Da wir die Siedlung–West von Stolzenhagen an die zentrale Schmutzwasserentsorgung anschließen wollen, macht es Sinn, den unmittelbar benachbarten Bereich von Wensickendorf ebenfalls zu erschließen“, sagt Kunde. Über den ersten Bauabschnitt der Siedlung West in Stolzenhagen will der NWA in einer Einwohnerversammlung am 4. Februar um 18 Uhr in der Kirche Stolzenhagen informieren.
Von einer Klageflut gegen den NWA, wie es vielfach kolportiert werde, könne keine Rede sein, stellt Matthias Kunde klar. Anhängig seien weniger als 100 Klagen, und die richteten sich gegen die Trinkwasser–Grundgebühr. Die Kläger hätten dabei vor dem Verwaltungsgericht moniert, dass die Grundgebühren für Trinkwasser, die sich an der Größe der Wasserzähler orientierten, progressiv ansteigen würden. Denn nach neueren gesetzlichen Bestimmungen sei nur eine lineare Steigerung zulässig. „Das haben wir mit einer Satzungsänderung auf der Verbandsversammlung im Dezember vorigen Jahres in Ordnung gebracht“, sagt Kunde.
An der festgesetzten Grundgebühr von fünf Euro im Monat habe sich demnach nichts geändert. 60 Euro betrage die Trinkwasser–Grundgebühr im Jahr für die „normalen Hausanschlüsse“, mithin für 98 Prozent aller NWA–Kunden.