Oder-Havel-Kanal
: Nicht jedes Boot darf an den Bomben vorbei

Wegen der Bombenfunde am Treidelweg bleibt die Bundeswasserstraße gesperrt. Schiffsverkehr ist zu bestimmten Zeiten und unter Auflagen dort seit Dienstag aber wieder möglich.
Von
Friedhelm Brennecke
Oranienburg
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  • Begegnung auf dem Oder-Havel-Kanal: Die Beamten der Wasserschutzpolizei Ingo Attig und Matthias Krüger informieren die Sportbootfahrer Brigitta und Torben Meyer (l.) über die eingeschränkten Passiermöglichkeiten auf dem Oder-Havel-Kanal auf Höhe des Treidelweges.

    Begegnung auf dem Oder-Havel-Kanal: Die Beamten der Wasserschutzpolizei Ingo Attig und Matthias Krüger informieren die Sportbootfahrer Brigitta und Torben Meyer (l.) über die eingeschränkten Passiermöglichkeiten auf dem Oder-Havel-Kanal auf Höhe des Treidelweges.

    Friedhelm Brennecke
  • Eine 130 Meter lange Containerwand am Treidelweg und Strohballen auf der Kanalbrücke sollen vor möglichen Splittern bei einer plötzlichen Bombendetonation schützen.

    Eine 130 Meter lange Containerwand am Treidelweg und Strohballen auf der Kanalbrücke sollen vor möglichen Splittern bei einer plötzlichen Bombendetonation schützen.

    Friedhelm Brennecke
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Brigitta und Torben Meyer sind die Ersten, die mit ihrem stattlichen Sportboot den Oder-Havel-Kanal am 30. April gegen 17.20 Uhr passieren wollen. Seit 5. April ist die Wasserstraße wegen der beiden Kampfmittelfunde am Treidelweg gesperrt. Eine 130 Meter lange und zweilagige Containerwand auf dem Ufer des Treidelwegs schirmt die beiden Bombenfundstellen seit Montag vom Wasserweg ab. Diese Stahlwand dient als Splitterschutz, sollte ein Blindgänger plötzlich detonieren.

Doch seit 17 Uhr am Dienstag darf die Wasserstraße an dieser Stelle mit Auflagen erstmals wieder befahren werden. Die Meyers, die mit ihrem Boot aus Potsdam gekommen sind, wollen noch bis zum späten Abend ihren Heimathafen Zehdenick erreichen. Doch so einfach ist das mit der Freigabe nicht.

Polizeiobermeister Uwe Wagener steuert das Boot der Wasserschutzpolizei Oranienburg zum Sportboot der Meyers. „Haben Sie einen Unterfahrstand?“, fragen die Polizeioberkommissare Matthias Krüger und Ingo Attig. Doch damit kann das große Wasserfahrzeug nicht dienen. "Dann dürfen Sie aus Sicherheitsgründen wegen der Splittergefahr diesen 200 Meter langen Kanalabschnitt nicht passieren“, erklären die Beamten der Wasserschutzpolizei. Das sorgt nicht gerade für Erheiterung. „Sorry, wir müssen uns an die Vorgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) Eberswalde halten, die mit der Stadt Oranienburg und dem  Kampfmittelbeseitigungsdienst abgestimmt sind“, erklären die Wasserschutzpolizisten entschuldigend.

Doch welche Alternative haben die Meyers? „Sie könnten sich von einem Boot, das von Unterdeck gesteuert wird, abschleppen lassen. Sie müssen sich dann aber auch unter Deck aufhalten“, lautet die Empfehlung der Wasserschutzpolizei.  Die Rettung liegt nahe: das Wassersportzentrum Oranienburg. Es befindet auf der südlichen Seite des gesperrten Kanalabschnitts, darf Boote mit Aufbau jetzt auch erstmals wieder zu Wasser lassen. Torben Meyer ruft im Wassersportzentrum an und findet dort tatsächlich einen Freizeitkapitän mit einem entsprechenden Boot, der die Meyers mit maximal sechs Kilometer pro Stunde die 200 Meter bis in den Lehnitzsee schleppt, wo sie endlich wieder freie Fahrt haben.

Die Besatzung des Polizeibootes ist ebenfalls erleichtert, dass in diesem Fall eine Lösung gefunden werden konnte. Aber nicht alle Freizeitkapitäne und Berufsschiffer werden so viel Verständnis haben, befürchten sie. Sie werden diesen Bereich täglich kontrollieren, Bootsführer informieren, bei Verstößen auch einschreiten und mit dem Lasergerät die Geschwindigkeit überwachen. Mehr als sechs Km/h sind wegen des Wellengangs nicht zulässig. Verboten sind Begegnungsverkehr und ein Überholen auf dem 200 Meter langen Abschnitt.

Entsetzt reagieren am Dienstag Wassersportler mit muskelbetriebenen Booten oder Führer von Angelkähnen mit Außenbordmotor. Denn sie dürfen wegen der fehlenden Bootsaufbauten den Bereich gar nicht passieren. Das lasse die Gefahrenlage einfach nicht zu, so das WSA.

Das müssenBootsführer wissen

Freigegeben ist der Kanal von montags  bis donnerstags in der Zeit von 17 bis 6 Uhr sowie freitags bis sonntags und an Feiertagen ganztägig.

Alle Personen müssen sich bei der Passage unter Deck befinden. Boote, bei denen das nicht möglich ist, dürfen gar nicht passieren.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt sechs Km/h. Begegnungsverkehr und ein Überholen sind verboten.

Eine vollständige Sperrung des Kanals wird es wieder geben, wenn die Freilegung der Bombenfundstellen beginnt. Wann die explosive Gefahr dort vorbei sein wird und der Schifffsverkehr wieder uneingeschränkt passieren kann, ist derzeit noch offen.⇥bren