Oranienburger Speicher
: Landkreis lehnt Abriss ab – Investor könne Unzumutbarkeit nicht nachweisen

Der Landkreis Oberhavel lehnt ein Abriss des alten Kornspeichers in Oranienburg weiterhin ab. Die Investoren hätten die Unwirtschaftlichkeit des Erhaltes nicht nachweisen können, begründete die Untere Denkmalschutzbehörde am Freitag ihre Entscheidung, die der Hamburger TAS-Gruppe bereits am Mittwoch zugestellt worden sei.
Von
Tilman Trebs
Oranienburg
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Der Oranienburger Kornspeicher: Um sein Schicksal wird weiter gerungen.

Landkreis Oberhavel

Die Hamburger Investoren hatten den Abriss bereits Ende 2019 aus wirtschaftlichen Gründen beantragt und einen Monat später den Beginn der Abbrucharbeiten beim Landkreis angezeigt. Die Bauaufsicht ordnete daraufhin umgehend einen Baustopp an. Denn Eigentümer sind verpflichtet, die Denkmäler zu erhalten – es sei denn, die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung des Denkmals können dauerhaft nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert aufgewogen werden und sind deshalb unzumutbar. Darauf hatte sich die TAS berufen. Zudem hatte sie es als unzulässig erklärt, die benachbarten Neubauten in die Betrachtung der finanziellen Belastung mit einzubeziehen.

Die Kreisverwaltung sieht das allerdings auch nach der formalen Anhörung der Investoren, die nun abgeschlossen ist, anders. „Es ist nicht nachgewiesen, dass den Belangen des Denkmalschutzes überwiegende Interessen von Ihnen [Anmerkung: der TAS OR Speicher GmbH & Co. KG] am Abriss des Gebäudes entgegenstehen“, heißt es im Bescheid der Denkmalschutzbehörde.

Beim Erwerb des Silogebäudes seien der TAS der Denkmalstatus des Gebäudes sowie der grundsätzliche Instandsetzungsbedarf bekannt gewesen, erklärte der Vize-Landrat und zuständige Dezernent in der Kreisverwaltung, Egmont Hamelow am Freitag. „Die damit verbundenen Einschränkungen und der zu erwartende finanzielle Aufwand wurden daher bewusst in Kauf genommen“, schätzt die untere Denkmalschutzbehörde in ihrem ablehnenden Bescheid ein. „Das Risiko hat die TAS freiwillig übernommen“, sagte Hamelow.

Noch heute basiere das Entwurfs-und Vermarktungskonzept der TAS KG auf der gestalterischen und funktionalen Einheit von denkmalgeschütztem Speicher und Neubauten, erklärt der Landkreis: „Ein zahlenmäßiger Beleg für die Unwirtschaftlichkeit auch des Gesamtareals fehlt bislang.“ Zudem seien auch alternative Nutzungen des Gebäudes zu prüfen, die einen Umbau und eine Nutzungsänderung zu Wohnzwecken nur in Teilen des Gebäudes vorsehen, insbesondere nicht in der gesamten Höhe. Auch ob erhaltungswillige Dritte hier tätig werden können, wurde bisher nicht nachgewiesen.

„Für die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zum Abbruch des Speichers ist ein hoher Maßstab anzulegen“, erklärte Egmont Hamelow: „Schließlich hätte die Beseitigung des Denkmal einen unwiederbringlichen Verlust zur Folge. Ein Abriss wäre deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn der Erhalt des Denkmals faktisch nicht mehr möglich wäre oder wenn es dem Eigentümer nicht zugemutet werden kann, das Gebäude zu erhalten.“ Gegen den Bescheid kann die TAS OR Speicher GmbH & Co. KG innerhalb eines Monats nach der Zustellung Widerspruch erheben.

Die CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag und Landtagsabgeordnete Nicole Walter-Mundt begrüßte die Entscheidung des Landkreises am Freitag: „‚Wohnen am Speicher‘ soll künftig zwischen 12 und 13 Euro Nettokaltmiete kosten. Bei dieser Renditeaussicht für 264 Wohneinheiten kann der Erhalt des Speichers nicht unwirtschaftlich sein. Ich fordere die TAS nun auf, ein Sanierungskonzept vorzulegen, das den Speicher als stadtbildprägendes Kulturdenkmal sichert.“ Walter-Mundt bot der TAS die Unterstützung ihrer Partei bei der Akquise von Fördermitteln an.

Heiner Klemp, der für die Bündnisgünen ebenfalls im Kreis- und im Landtag sitzt, sagte: „Ich freue mich sehr, dass der Landkreis nun auch per Bescheid die Abrissgenehmigung für den denkmalgeschützten Speicher verweigert hat. Die untere Denkmalschutzbehörde tut damit das, was in ihrem Namen liegt: nämlich Denkmale zu schützen.“ Es könne nicht sein, „dass ein Investor erst das Areal übernimmt, gewinnträchtige Wohnungen baut und dann seinen Beitrag zum Gemeinwohl nicht erbringt“, so Klemp.

Der Oranienburger Kommunal- und Landespolitiker Björn Lüttmann (SPD) sagte: „Es war immer als ,Wohnen am Speicher’ angekündigt. Der Investor muss zu diesem Vorhaben stehen, den Speicher renovieren und in sein Wohnquartier einbeziehen.“

Bei dem Silogebäude der Oranienburger Dampfmühle handelt es sich um ein Einzeldenkmal, das aufgrund seiner historischen und städtebaulichen Bedeutung in die Denkmalliste aufgenommen wurde. Es handelt sich um eines der frühesten Bauwerke aus Eisenbeton, das in der Region errichtet wurde und ist ein herausragendes Zeugnis für die Industrialisierung Oranienburgs. Der Speicher bestimmt die Stadtsilhouette und ist damit stadtbildprägend und Identität stiftend.