Die Zuverlässigkeit in seinem Job ist einem Paketzusteller eines Online-Versandhauses am Freitag (28. Juli 2023) zum Verhängnis geworden. Der 52-jährige Italiener wollte gegen 18.15 Uhr in der Straße Vogelsang ein Paket abgeben. Da der Empfänger nicht zu Hause war, begab er sich auf angrenzende Grundstücke, um einen Nachbarn zu finden, der die Sendung entgegennimmt.
Dies beobachteten mehrere dort Wohnende, „die damit nicht einverstanden waren“, berichtete der Erste Polizeihauptkommissar Thomas Wolter am Sonntag (30. Juli). Zu vermuten ist, dass die Nachbarn den Verdacht hegten, dass der Paketzusteller mit unlauteren Absichten die Grundstücke betrat.
Aus einer Gruppe heraus wird der Postbote bedroht und beschimpft
Eine Gruppe von Menschen – die Polizei kann deren Zahl nicht genau beziffern – versammelte sich daraufhin vor dem Haus des Paketempfängers. Aus dieser Ansammlung heraus habe ein bislang namentlich nicht bekannter Mann den Paketboten mit einem erhobenen Holzstock bedroht und gerufen: „Runter, Ausländer! Ich sorge dafür, dass du deinen Job verlierst“.
Zeugen wollen nichts gesehen haben
Der Postbote rief daraufhin die Polizei. Als der Streifenwagen vor Ort erschien, hatte sich die aufgebrachte Gruppe bereits wieder aufgelöst. Die Kripo konnte aber einige Beteiligte als Zeugen ausfindig machen und befragen. Auf die Bedrohung durch den deutschen Mann angesprochen, „wussten die nichts oder gaben an, nichts zu wissen“, berichtete Wolter. Ob das der Wahrheit entspricht, daran gibt es Zweifel.
Auch Wolter geht davon aus, dass „der Mann wahrscheinlich aus der Gegend ist.“ Der Vogelsang ist eine Nebenstraße, in die sich selten Fremde verirren dürften. Die Kriminalpolizei ermittelt jetzt gegen Unbekannt wegen Nötigung und verhetzender Beleidigung.
Was ist eine verhetzende Beleidigung?
Der Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung existiert erst seit September 2021 im Strafgesetzbuch.
Der Gesetzgeber will damit eine Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung schließen.
Im Paragrafen 192a des Strafgesetzbuchs heißt es: „Wer einen Inhalt, der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass er eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt, ohne von dieser Person hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“