Das sorgt für Verkehrsteilnehmer zu Einschränkungen: Die Bauarbeiten auf der Landesstraße L211 in Lehnitz beginnen in wenigen Tagen. Der Landesbetrieb Straßenwesen nannte am Freitag, 17. März, in einer Pressemitteilung Details. Der Zeitplan steht fest, die Strecke für die Umleitung auch.
Wie Steffen Streu, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit, mitteilte, beginnen die Maßnahmen im Ortsteil von Oranienburg am 11. April, dem Dienstag nach Ostern. Gegenwärtig werde an der Strecke eine Munitionssuche durchgeführt, deshalb sei die L211 (in Lehnitz auch bekannt als Mühlenbecker Weg) voll gesperrt. „Die Baumaßnahme wird durchgeführt, um den Straßenaufbau den erhöhten Verkehrsbelastungen anzupassen.“ Voraussichtlich Anfang Juni sollen die Bauarbeiten beendet sein.
Diese Umleitung wird es geben
In der Bauzeit führe die Umleitung von Summt über die L21 nach Wensickendorf und von dort nach Oranienburg über die Bundesstraße B273 und umgekehrt. Streu: „Geplant ist, die Fahrbahndecke ab der Einmündung Brieseweg bis zur Einmündung zur alten Kaserne unter abschnittsweiser Vollsperrung zu sanieren.“ Die Fahrbahnbreite der L211 innerhalb von Lehnitz beträgt knapp 5,50 Meter und soll auf 6 Meter verbreitert werden.
Begonnen werde mit einem Abschnitt, der in etwa auf Höhe „Brieseweg“ beginnt und bis zur Einfahrt der Feuerwehr reicht. „In diesem Abschnitt wird grundhaft ausgebaut.“ Das bedeutet, dass der vorhandene, zum Teil belastete Straßenaufbau entfernt wird und anschließend mit neuen Materialien wiederhergestellt wird. „Des Weiteren werden der Gehweg verlegt, Entwässerungsmulden hergestellt und Nebenanlagen erneuert.“
Außerdem wird die Rechtsabbiegespur zwischen „An der Försterei“ und der alten Kaserne unter halbseitiger Sperrung komplett zurückgebaut. Die Sanierung erfolge hier im Hocheinbau. „Das bedeutet, dass auf den vorhandenen Straßenkörper ein neuer Asphaltaufbau aus zwei Tragschichten und einer Deckschicht errichtet wird.“
Anwohner in Lehnitz werden über Einschränkungen informiert
Während der Arbeiten ist eine Zufahrt zu den anliegenden Grundstücken und Wohnstraßen zeitweise nicht möglich. Eine Erreichbarkeit der Grundstücke zu Fuß wird eingerichtet. Die Ver- und Entsorgung der Grundstücke als auch der Wohnstraßen wird entsprechend des Baufortschrittes mit den zuständigen Unternehmern koordiniert. Die davon betroffenen Anwohnern werden vom Bauunternehmen über Sperrungen der Zuwegung per Handzettel informiert.