Sprengverbot
: NWA untersagt erneut Gartenbewässerung

Wegen der anhaltenden Dürre hat der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband (NWA) erneut ein „Sprengverbot“ für seine Gemeinden verfügt.
Von
Tilman Trebs
Oranienburg
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Wer seine Garten tagsüber sprengt, riskiert nun in einigen Orten in Oberhavel bis zu 50 000 Euro Geldstrafe (Symbolfoto).

dpa

„Seit Beginn der diesjährigen Trockenheitsperiode sind bei der Trinkwasserentnahme im Verbandsgebiet regelmäßig überdurchschnittliche Mengen zu verzeichnen, die auf eine erhöhte Trinkwassernutzung für Beregnungszwecke zurückzuführen sind“, erklärte NWA-Vorsteher Matthias Kunde am Mittwoch. „Das führt insbesondere in den Abendstunden zu drastischen Druckmangelerscheinungen in Basdorf, Wandlitz, Stolzenhagen, Schmachten-hagen, Wensickendorf, Zehlendorf und Zühlsdorf.“ Bisherige Appelle an die Bevölkerung, die Gartenbewässerung in die frühen Morgen- oder die späten Abendstunden zu verlegen, seien wirkungslos geblieben.

Da mittlerweile von einem Anhalten der Trockenheit auszugehen ist, sehe sich der NWA – wie viele andere Zweckverbände im Land Brandenburg auch – zur Sicherstellung von Mindestparametern für die Trinkwasserversorgung veranlasst, ein Sprengverbot durch Erlass einer Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung auszusprechen, sagte Kunde. Das Sprengverbot sei ist notwendig, „um die Versorgung mit Trinkwasser für den unmittelbaren menschlichen Gebrauch gewährleisten zu können“. Bei weiterer Verschärfung der gegebenen Versorgungssituation, müsse mit „zusätzlichen Einschränkungen in größeren Siedlungsbereichen gerechnet werden“. Sollte durch ausreichende Niederschläge eine entsprechend nachhaltige Entspannung im Abnahmeverhalten eintreten, erfolgt umgehend die Aufhebung der Verfügung, so der NWA-Verbandsvorsteher. Der Zweckverband appelliere an die „Vernunft aller betroffenen Abnehmer die Beschränkungsverfügung strikt einzuhalten und vorübergehend in der Zeit von 7 bis 21 Uhr kein Trinkwasser für Bewässerungszwecke zum Einsatz zu bringen.“

Bereits im Frühsommer 2018 hatte der NWA erstmals ein zeitweiliges Sprengverbot erlassen. Damals hatten der exorbitant hohe Wasserverbrauch im Verbandsgebiet für technische Probleme im Wasserwerk Prenden gesorgt.

Der genaue Wortlaut der amtlichen Bekanntmachung (Allgemeinverfügung) zum Sprengverbot ist ortsüblich ausgehängt und auf der NWA-Homepage unter www.nwa-zehlendorf.deabrufbar.

Wir bitten unsere Abnehmer um Verständnis für die dringend notwendigen Versorgungsbeschränkungen.