Straße in Oranienburg: Stadt kontrolliert Eigentümer – was verboten ist und welche Strafen drohen

Das Abstellen von Sperrmüll, Bauschutt oder auch Sand sind Beispiele dafür, wo Straßenland unerlaubt in Anspruch genommen wird. Dies kann zukünftig teuer geahndet werden.
Stadt OranienburgWer sich vorgenommen hat, den Garten winterfest zu machen, sollte auch gleich prüfen, ob vor dem Grundstück nicht zufällig auch öffentliches Land unrechtmäßig begrünt wurde. Dies ist nämlich strafbar. Darauf weist die Stadt hin. Wenn es auch bisher schweigend geduldet schien, wird die Verwaltung künftig gegen unrechtmäßige Nutzung oder Bebauung vorgehen.
Egal ob Anpflanzungen zur verschönernden Außenwirkung des Zauns oder der Bauschutthaufen, der praktischerweise außerhalb des Grundstücks gelagert wird, beides sind Vergehen gegen die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes. „Überall im Stadtgebiet gibt es Straßen, in denen Anwohnerinnen und Anwohner vor ihrem Grundstück unerlaubt Dinge auf öffentlichem Straßenland gebaut, aufgestellt, abgelegt oder angepflanzt haben“, sagt Stadtsprecherin Eike-Kristin Fehlauer. Dies habe in den letzten Jahren so große Ausmaße angenommen, dass die Stadt nun einschreiten muss.
Bepflanzungen als Sicherheitsrisiko
Während ein Verbot, Sand, Bauschutt oder Baumaterial vor dem Grundstück zu lagern, einfacher nachzuvollziehen ist, wird es schon schwerer zu verstehen, warum gegen verschönernde Bepflanzungen, womöglich noch mit einer schönen Steinbegrenzung, vorgegangen wird. Doch auch hier gibt es einen sinnvollen Grund. „Große Anpflanzungen versperren mitunter die Sicht, Steine werden zur Unfallgefahr und grundsätzlich ist die Arbeit der Stadtverwaltung erschwert, wenn öffentliche Grünstreifen zu pflegen und zu mähen sind“, sagt Fehlauer.

Auch kleine Findlinge als Wegbegrenzung entsprechen einer unrechtmäßigen Nutzung von öffentlichem Straßenland .
Stadt OranienburgDie Straße als Eigentum der Stadt
„Unsere Straßenbegeher stoßen regelmäßig auf Dinge, die nicht auf öffentliches Straßenland gehören“, sagt René Pieper, Leiter des Sachgebiets Straßenunterhaltung. Dabei gehe es vor allem auch um unrechtmäßige Bebauungen, wie zum Beispiel das Nutzen der Entwässerungsmulden für Drainagerohre. „Die Flächen, um die es geht, sind Eigentum der Stadt Oranienburg und dürfen grundsätzlich nicht bebaut werden – es sei denn, es liegt eine Genehmigung vor“, berichtet Fehlauer.
Doch manch ein verfeindeter Nachbar gehe sogar so weit, Poller einzubetonieren oder Findlinge auf die Straße zu rollen, um sich das Vorrecht auf einen Parkplatz zu sichern.
Verstärkte Kontrollen am Oktober 2023
Ab Anfang Oktober wird das Tiefbauamt zusammen mit dem Ordnungsamt bisher schon auffällige Gebiete verstärkt kontrollieren. Bei einem Verstoß werden die Grundstückeigentümer in Kenntnis gesetzt. Binnen zwei Wochen können sie Stellung beziehen oder einen Rückbau vornehmen.
Ob dies jedoch Wirkung zeigt, ist fraglich. Der Leiter des Sachgebiets Straßenunterhaltung Pieper wisse jedoch, dass sich dringend etwas ändern müsse. „Zumal wir in den vielen Gesprächen, die wir schon geführt haben, immer wieder feststellen müssen, dass manche in dem vollen Bewusstsein handeln, dass sie gegen geltende Regeln verstoßen.“
Strafen über mehrere tausend Euro
Die Anschreiben und Rückbauersuche sollten ernst genommen werden. Wer sich dem Rückbau widersetzt oder nicht auf das Anschreiben reagiert, kann mit einer hohen Strafe rechnen. Die Ordnungswidrigkeit des unrechtmäßigen Nutzens öffentlichen Raums kann mit bis zu 2500 Euro geahndet werden. Sollte das Tiefbauamt den Rückbau übernehmen müssen, werden die Kosten ebenfalls dem Verursacher in Rechnung gestellt.

