Unfall in Eberswalde: Betrunkener stürzt in Finowkanal und löst Einsatz aus

Scheinbar friedlich liegt der Finowkanal am Samstag im Nachmittagslicht. Die Meldung von Freitagnacht klang aber zunächst beunruhigend.
Antje SchroederErst zu tief ins Glas geschaut, dann Bekanntschaft mit anderen Flüssigkeiten gemacht: Ein offensichtlich volltrunkener Mann ist in der Nacht zu Samstag in Eberswalde in den Finowkanal gefallen und hat einen Einsatz der Rettungskräfte ausgelöst.
Der Alarm ging Freitagabend gegen 23 Uhr ein. Die Berufsfeuerwehr rückte mit sieben Mann aus, Polizei und Rettungskräfte waren bereits vor Ort. Als die Feuerwehr am Kanal ankam, war der Mann aber bereits wieder selbständig aus dem Wasser heraus gekommen, wie Wachabteilungsleiter Sebastian Erdmann berichtete.
Der Vorfall ereignete sich an der Stadtpromenade auf Höhe des dort gelegenen Lebensmitteldiscounters. Der Mann sei Baujahr 1981 gewesen, sagte der Wachdienstführer der Polizeiinspektion Barnim, Michael Lützke. Er sei anschließend ins Krankenhaus gekommen.
Zwei Frauen haben den Vorfall beobachtet und riefen die Polizei
Inzwischen hat sich eine Zeugin bei diesem Nachrichtenportal gemeldet. Sie habe mit ihrer Freundin am Finowkanal gesessen und den angetrunkenen Mann bemerkt. Die Frauen waren demnach zunächst verängstigt, als der Mann hinter einem Baum stand und sich nicht rührte. „Wir hatten Angst, dass wir vielleicht beobachtet oder angegriffen werden“, berichtete die Zeugin.
Dann sei der Mann vom Baum abgerutscht und ins Gebüsch, später dann in den Kanal gefallen. Die Frauen hatten schon vorher mit der Polizei telefoniert und sagten dann, dass noch ein Krankenwagen kommen solle. Ein weiterer Passant kam dann noch dazu, griff aber nicht ein. Nach Darstellung der Zeugin war die Situation sehr brenzlig. „Wären wir da nicht gewesen, wäre der Mann vermutlich ertrunken“, sagte die Zeugin.
Sie kritisierte zudem den Passanten, dass er nicht helfen habe wollen. Zumal die beiden Frauen Angst vor dem betrunkenen Mann im Wasser hatten. Wachdienstführer Lützke bestätigte, dass eine Frau die Polizei gerufen hatte. Von einer dritten Person sehe er aber nichts im Einsatzbericht.
Grundsätzlich muss jeder Hilfe holen oder selbst helfen, der einen solchen Unfall bemerkt. Bei unterlassener Hilfeleistung droht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, sofern diese Hilfe erforderlich und zumutbar ist. Helfer müssen sich aber nicht selbst in Gefahr bringen. In diesem konkreten Fall war der Passant laut Aussage der Frauen aber auch Zeuge, wie eine der beiden mit der Polizei telefonierte. Damit konnte der Passant sicher sein, dass Hilfe bereits unterwegs ist.
Er denke nicht, dass der ins Wasser gefallene Mann den Einsatz bezahlen müsse, sagte Erdmann von der Berufsfeuerwehr. Es sei ja nicht vorsätzlich gewesen.



