Urteil: Kürzere Haft für Lotto-Laden-Räuber

Justicia hat ihr Urteil gesprochen.
dpaDieses Urteil war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden, weil unklar war, ob die teilweise bei den Überfällen eingesetzten Schreckschusspistolen so gefährlich waren wie scharfe Waffen. T. war ursprünglich mit vier weiteren Männern aus dem Havelland verurteilt worden, für zwei von ihnen senkte das Potsdamer Gericht am Donnerstag auch die Strafen ab. Rechtskräftig sind die neuen Strafen aber noch nicht. T. und die beiden anderen Männer haben erneut die Möglichkeit, in Revision zu gehen.
Knapp fünf Jahre nach der Tat konnten die drei Berufsrichter und zwei Schöffen nicht mehr feststellen, wie die vorgehaltenen und eingesetzten Waffen damals beschaffen waren. Trotz aller gezeigter Reue hatten die Angeklagten, von denen zwei in Handschellen aus der Haft beziehungsweise dem Maßregelvollzug vorgeführt wurden, die Schreckschusspistolen nicht dem Gericht übergeben. Auch mit Hilfe der Opfer und Gutachter „konnten wir nicht so viel feststellen, dass wir sagen können, dass der Druck durch die Mündung nach vorn austritt“, sagte Richter Theodor Horstkötter bei der Urteilsbegründung. Dieses Kriterium hat der Bundesgerichtshof festgelegt, um zwischen schwerem Raub mit einer Mindeststrafe von drei Jahren und einem besonders schweren Raub (fünf Jahre) abzugrenzen. „Im Zweifel für den Angeklagten“, so der Richter.
Somit fiel die Strafe für T. wegen eines Überfalls auf die Tankstelle in Hennickendorf, bei dem zwei Angeklagte mit Waffen gedroht hatten, von sechs auf viereinhalb Jahre, für den Überfall in Sachsenhausen von achteinhalb auf sieben Jahre und drei Monate. Zusammengerechnet werden die Einzelstrafen aber nicht, stattdessen wird nach gesetzlichen Regeln eine Gesamtstrafe gebildet.
Das Gericht hielt dem Oranienburger T. zugute, dass er „heute ein ganz anderer Mensch geworden“ ist, alle Angebote des Strafvollzuges wie das Erlernen einer Sprache und der beruflichen Fortbildung genutzt habe. „Wenn Sie den Strafvollzug hinter sich gelassen haben, können Sie einen adäquaten Beruf finden und weiter an der Schadenwiedergutmachung arbeiten“, sagte der Richter. Bei aller aufrichtigen Reue und einer schweren Kindheit des T. wies Horstkötter aber auch darauf hin, dass die Tat in Sachsenhausen sicherlich keine Lappalie gewesen sei. „Sie haben sich den Weg freigeschossen.“ (ih)