Urteil: Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger in Oberhavel

Das Jobcenter darf Beziehern von Hartz IV die Leistungen nur im begrenzten Rahmen kürzen.
Jan Woitas/dpaLaut einem Urteil des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind diese Sanktionen aber teilweise verfassungswidrig und müssen ab sofort abgemildert werden. Die Richter beurteilten einige Sanktionen, auch wenn sie grundsätzlich zulässig seien, als einen Verstoß gegen die Menschenwürde.
Nach Auskunft von Oberhavels Kreissprecherin Constanze Gatzke habe der Landkreis bisher „im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB II sanktioniert“. Auch jetzt will der Landkreis das Urteil „wie vom Bundesverfassungsgericht beschrieben unmittelbar umsetzen“, so Gatzke.
Besonders freuen dürfte dies 21 Hartz-IV-Empfänger, bei denen besonders viel gekürzt wurde. Zum Stichtag 30. Juni waren im Jobcenter Oberhavel insgesamt 8 380 Hartz-IV-Bezieher registriert. 211 von ihnen war das Geld gekürzt worden. In 21 Fällen betrugen die Sanktionen mehr als 30 Prozent der Leistungen: in sieben Fällen waren es 40 Prozent, in drei Fällen 50 Prozent, in zwei Fällen 60 Prozent, in einem Fall 70 und in acht Fällen 100 Prozent. Ab sofort darf Leistungsempfängern maximal 30 Prozent der Unterstützung gestrichen werden.
