Wahl: Alles rechtens im Parlament

ORA-180814-LiLö-Liebenwalde-2-veb Liebenwalde Bauarbeiten an der Ortsdurchfahrt B 167 Foto: Volkmar Ernst ORA-180814-LiLö-Liebenwalde-2-veb
Volkmar ErnstBereits in der abgelaufenen Legislaturperiode hatte die Fraktion der Bürger für Liebenwalde (BfL) diese Art der Wahl als Alternative abgelehnt. Begründet wurde das mit dem Hinweis, dass dadurch die kleineren Fraktionen benachteiligt werden könnten. Außerdem wurde bemängelt, dass die Änderung der Geschäftsordnung durch die Mitglieder der SVV nicht einstimmig, sondern nur mehrheitlich erfolgt sei.
Obwohl es mehrere Beschwerden und Überprüfungen gegeben hat, konnte durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel kein Fehlverhalten der Liebenwalder Parlamentarier festgestellt werden.
Da die Wahl der Vorsitzenden der Fachausschüsse auch in der laufenden Legislaturperiode wieder nach dem für Liebenwalde üblichen Prozedere erfolgte, musste sich nun sogar der Landtag und die Regierung in Potsdam mit dem Liebenwalder Wahlverfahren beschäftigen. In einer kleinen Anfrage hatte Péter Vida von der Fraktion BVB/Freie Wähler die Regierung um eine Stellungnahme gebeten. Sein Vorwurf: Die SVV Liebenwalde verstößt seit über einer Wahlperiode offensichtlich gegen die Bestimmungen der Verfassung und die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel geht nicht dagegen vor.
Antwort der Regierung
In seiner Antwort stellt der Innenminister klar, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Kommunalverfassung nicht zu erkennen sei. Vielmehr erlaube es die Kommunalverfassung, anstelle des normierten Höchstzahlverfahrens ein anderes zu nutzen. Die Regelungen dazu müssen in der Geschäftsordnung erfolgen. Allerdings sei es nicht erforderlich, dass die Veränderungen einstimmig erfolgen.
Darüber hinaus gebe es noch die Möglichkeit, dass eine Gemeinde– oder Stadtvertretung auch ohne Regelung in der Geschäftsordnung ein anderes Wahlverfahren bei der Besetzung der Fachausschussvorsitze beschließen könne. In diesem Fall müsste der Beschluss jedoch einstimmig erfolgen, so der Hinweis in der Stellungnahme.
Ausgehend von den Antworten auf die kleine Anfrage kann nicht geschlussfolgert werden, dass die Wahl der Vorsitzenden der Fachausschüsse in Liebenwalde nicht rechtens ist. Mit den innerhalb der Kommunalverfassung enthaltenen Regelungen werde gewährleistet, dass die Ausschüsse als ein verkleinertes Meinungs– und Kräftespektrum des Plenums angesehen werden können. Das Verfahren zur Besetzung der Ausschussvorsitze stelle dies sicher. Unabhängig davon erlaube der Gesetzgeber aber auch andere Vorgehensweisen, heißt es in der Stellungnahme. Genau das wird in Liebenwalde gemacht.