Cannabis-Prozess
: Höchststrafe von 5 Jahren

Die vom Landgericht Potsdam verkündeten Urteile gegen sechs Havelländer sind noch nicht rechtskräftig. Jetzt prüft der Bundesgerichtshof.
Von
Ingmar Höfgen
Potsdam/Rathenow
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Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

René Wernitz

Bereits im April waren fünf zwischen 22 und 55 Jahre alte Havelländer ebenfalls schuldig gesprochen worden, weil sie sich an Betrieb und Ernte der Plantagen oder beim Verkauf des Cannabis mitgewirkt haben sollen. Sie müssen, wie berichtet, für eineinhalb bis viereinhalb Jahre in Haft. Auch diese Urteile sind bisher nicht rechtskräftig, auch hier haben alle Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft in drei Fällen Revision eingelegt. Hier hatten der Staatsanwalt für Strafen zwischen 2 und acht Jahren Freiheitsstrafe plädiert.

Gegen Nico B., der von einem Ermittler als zentrale Figur dargestellt worden war, wurde damit die höchste Strafe verhängt. Er hatte in der Verhandlung lediglich den Besitz der ihm gefundenen Menge Cannabis eingeräumt, nämlich 200 Gramm Gras zum Backen, wie das Gericht auf Nachfrage mitteilte. Nachdem die 3. Große Strafkammer die offenen Beweisanträge abgelehnt hatte, verkündete sie das Urteil gegen B. schneller als erwartet. Zuletzt war als Termin zur Urteilsverkündung der 1. Juli genannt worden.