Cannabisplantagen
: Schon fünf Urteile gefällt

Cannabis-Anbau und -Handel: Gegen einen angeklagten Havelländer läuft noch das Verfahren noch am Landgericht Potsdam.
Von
Ingmar Höfgen
Potsdam/Havelland
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Die fünf Verurteilten aus dem Havelland haben zunächst Rechtsmittel eingelegt.

René Wernitz

Die Urteile gegen die vier Männer und eine Frau aus dem Havelland, die bereits am 5. April zu Haftstrafen zwischen eineinhalb und viereinhalb Jahren verurteilt wurden, sind bisher nicht rechtskräftig. Alle Fünf haben zunächst Rechtsmittel eingelegt – ob es dabei bleibt und der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit den havelländischen Marihuana beschäftigen muss, dürfte sich  erst entscheiden, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Der BGH würde dann nicht die Tatsachen erneut ermitteln, sondern nur Rechtsfragen prüfen. Dazu gehört auch, ob das Urteil nachvollziehbar ist und die verhängten Strafen begründen kann.

Verurteilt wurden vier der fünf Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Verschärfend kam hinzu, dass die Richter teilweise auch vom Zusammenwirken als Bande, also von mindestens drei Beteiligten, ausgingen. Waffen, die die Polizei bei Durchsuchungen fand, sah das Gericht offenbar im Zusammenhang mit den ebenfalls gefundenen Drogen. Das Gesetz sieht für das bandenmäßige oder das bewaffnete Handeltreiben in nicht geringer Menge eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor.

Die Frau war zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sie hatte von einem Angeklagten ein Grundstück nur deshalb günstiger kaufen können, weil andere Angeklagte dort weiterhin Cannabis anbauen wollten. Sie wurde wegen Beihilfe verurteilt. Allerdings soll auch das besagte Grundstück eingezogen werden. Auch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Alle fünf bereits verurteilten Angeklagten hatten im Laufe der Hauptverhandlung Aussagen zu den Taten gemacht und sie teilweise gestanden.