Corona-Prävention im Havelland: Amtsärztin Dr. Anna Müller wendet sich an Veranstalter

Dr. Anna Müller, Amtsärztin im Landkreis Havelland und Leiterin des Gesundheitsamtes.
WeberSie hat Veranstaltungen mit mehreren hundert Besuchern vor Augen und beruft sich auf Paragraf 28 des deutschlandweit geltenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dr. Müller listet einige Maßgaben zur Entscheidungsfindung auf. Ganz oben steht die Prüfung, „ob die Durchführung einer Veranstaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbedingt erforderlich ist“. Auch die gut sichtbare Anbringung von Hinweisschildern bzw. Postern an Eingängen mit Darstellung allgemeiner Hygieneregeln, gegebenenfalls in verschiedenen Sprachen, und das Vorhalten von ausreichend Desinfektionsmittelspendern an allen Eingängen und in den Sanitäranlagen empfiehlt die Amtsärztin, die auf kommunaler Ebene die höchste havelländische Entscheidungsinstanz in Sachen Corona-Prävention und -Bekämpfung ist. „Derzeit handelt es sich um dringende Empfehlungen, die je nach Entwicklung der Lage durch das Gesundheitsamt angeordnet werden können!“, so Dr. Anna Müller.