Corona-Sorforthilfe: Havelland: Land lässt Freiberufler im Regen stehen

Der Soforthilfe-Antrag der in Gülpe lebenden Kristin Hertel wurde abgelehnt. Als Artistin Kristin Lahoop trat sie u.a. zur Serenade unterm Sternenhimmel 2019 auf.
Simone WeberMit der Änderung der Richtlinie, über die Land und ILB nicht öffentlich informiert haben, darf die Beihilfe nicht mehr für den Lebensunterhalt der Selbständigen verwendet werden, sondern nur noch für Betriebsausgaben, die der Antragsteller nun auch konkret nachweisen muss. Dies betrifft nach der Landtagsfraktion der Linken 27.000 Antragsteller im Land. Lediglich 2.000 Anträge hatte die ILB nach der Richtlinie vom 24. März beschieden. Auch vor dem 2. April eingegangene Anträge werden nun nach der neuen Richtlinie behandelt.
Die Linke sieht ein Zurückhalten eines Teils von Anträgen und kritisiert das Vorgehen als dem Gleichhandlungsgrundsatz entgegenstehend. „Das stellt nicht nur einen eklatanten Vertrauensbruch durch die Landesregierung dar, weil sie nicht bereit ist, eigene Landesmittel zu verwenden, sondern schickt die Betroffenen direkt in die Grundsicherung (Hartz IV). Das ist nicht akzeptabel und kann auch nicht der Sinn der Soforthilfe sein“, so der Landtagsabgeordnete Christian Görke, der einen echten Rettungsschirm für Soloselbständige und Kleinunternehmer fordert. Andere Bundesländer wie Berlin und Nordrhein-Westfalen handeln da anders.
„Zudem werden durch diese Verfahrensweise die Kosten auf den Landkreis abgewälzt, weil die Kommunen 70 Prozent der Unterkunftskosten von Hartz-IV-Beziehern tragen müssen. Auch das ist skandalös“, so Andrea Johlige, kommunalpolitische Sprecherin der Landtags-Linksfraktion.
Für die Landtagssitzung am 13. Mai beantragte die Links-Fraktion gemeinsam mit den Freien Wählern das Corona-Soforthilfeprogramm des Landes an die Arbeits- und Lebensbedingungen der Antragsteller anzupassen und das Hilfsprogramm so wie ursprünglich zugesagt wieder zu öffnen und rückwirkend zum 24. März 2020 anzuwenden, um finanzielle Engpässe auch bei privaten Lebenshaltungskosten überbrücken zu können. „Solo-Selbstständige und Freischaffende verfügen oftmals nicht über externe Arbeitsräume oder ein Atelier. Ihr berufliches Wirken findet meist in ihren privaten Räumen statt, sodass Betriebskosten und persönliche Lebenshaltungskosten miteinander verwoben sind. Demgemäß greift die Corona-Soforthilfe, wie sie jetzt ausgestaltet ist, diese Lebens- und Arbeitsrealität nicht auf“, hieß es im Antrag.
In einer namentlichen Abstimmung wurde der Antrag zu Fall gebracht. 30 Abgeordnete von Linke, Freien Wählern und AfD stimmten für den Antrag, 46 Abgeordnete von SPD, CDU und Grünen stimmten dagegen.
Auch die in Gülpe lebende Kristin Hertel, die als Hulahoop-Artistin Kristin Lahoop unter anderem zur Serenade unterm Sternenhimmel 2019 im Optikpark das Publikum begeisterte, ist betroffen und wurde auf Beantragung von Hartz-IV verwiesen. „Die Änderung der Richtlinie und die damit verbundene Ungleichbehandlung der Antragsteller, die auf die Versprechen der Landesregierung vertraut haben, ist einfach unmöglich“, so ein Betroffener, dessen Antrag nach fünf Wochen abgelehnt wurde und so auch einen Monat möglicher Hartz-IV-Beantragung verloren hat. „Andererseits wird Unternehmen wie der Lufthansa, die zur Steuervermeidung Töchter in Steueroasen, wie auf den Cayman-Inseln unterhalten, mit neun Milliarden Euro Steuermitteln geholfen und BMW sieht in Beihilfen des Staates und der Beibehaltung der Zahlung von hohen Boni und Dividenden keinen Widerspruch. Dies stärkt nicht den Glauben in die Demokratie. Da wundert es keinen, wenn sich immer mehr Menschen von den etablierten Parteien abwenden“, meint der Betroffene*.
(*Name der Redaktion bekannt)