Finanzbedarf in Premnitz
: Steuerausfälle von rund 1,6 Millionen Euro drohen

Mit drei Beschlussvorlagen zu Belangen des Finanzhaushalts der Stadt Premnitz mussten sich zuletzt die Stadtverordneten befassen.
Von
Manuela Bohm
Premnitz
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In Premnitz wird im Corona-Jahr 2020 mit Steuerausfällen im Gesamtvolumen von mehr als 1,5 Millionen Euro gerechnet.

Manuela Bohm

Ein Eigenanteil der Kosten der Erschließung der Wolpryla–Fläche im Industriepark Premnitz (IPP) über 686.000 Euro wurde über 15 Jahre in Haushalt der Stadt bilanziert. Die Erschließung hatte den Zweck, die Flächen für Industrie–Ansiedlung vorzubereiten. Für die Veräußerung der Flächen war die Zeit von 15 Jahren gewährt. Im vergangenen Jahr nun waren alle Flächen verkauft.

„Wir wollen keinen Aufwand weiter vor uns her schieben. Da aber unklar war, wann alle Flächen veräußert werden würden, bleibt nun ein Anteil zu begleichen, der einen überplanmäßigen Aufwand ergibt“, informierte Sabine Braatz, Kämmerin der Stadt, die SVV–Mitglieder. Über 400.000 Euro galt es noch als überplanmäßigen Aufwand zu verrechnen. Die Stadtverordneten stimmten dem zu.

Die zweite Vorlage befasste sich mit einem überplanmäßigen Aufwand über 300.000 Euro zur Bildung einer Rückstellung. Diese soll zur Tilgung von Zinszahlungen verwendet werden, die auf die Stadt Premnitz zukommen könnten. Die Stadt wurde vom Finanzamt informiert, dass es ein „Rechtsbehelfsverfahren von größerer Bedeutung“ bezüglich eines Unternehmens mit Betriebsstätten in Premnitz gebe. Bei diesem seien Gewerbesteuermessbeträge der Jahre 2008 bis 2011 strittig. Es könnten Forderungen einer Rückerstattung von geleisteten Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro auf die Stadt zukommen. Darüber kann die Stadt aber keine Rückstellung bilden — lediglich für die zu zahlenden Zinsen.

Die Corona–Pandemie hat ebenso Auswirkungen auf den städtischen Haushalt Premnitz. Schätzungen zufolge muss die Stadt 2020 mit Steuergesamtausfälle über 1.582.500 Euro rechnen. Ein erhebliches Defizit würde so entstehen. Die Stadt konnte bisher ein Defizit im Haushaltsjahr von 838.000 Euro erwirtschaften. Dann wäre die sogenannte Wertgrenze erreicht. Wäre das Defizit größer, müsste ein Nachtragshaushaltsverfahren eingeleitet werden. Die kommunale Notlagenverordnung des Landes Brandenburg gibt den Städten und Gemeinden jedoch die Möglichkeit, solche Wertgrenzen zu erhöhen. Die Stadt Premnitz hat sie per Beschluss ihres politischen Gremiums auf 1,5 Millionen Euro gesetzt. Die Mitglieder baten die Verwaltung Bescheid zu geben, wenn die alte Wertgrenze überschritten wird.