Heimatgeschichte
: Als auch die DDR auf Wehrpflicht setzte

Unser Leben in den 1960er Jahren - heute: Zwangsrekrutierung im einstigen Premnitzer Chemiefaserwerk.
Von
Hans-Jürgen Wodtke
Havelland/Premnitz
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Wolfgang Bornstädt (r.) als Reservist im Kreise von Kameraden kurz vor Schließung der Westgrenzen.

Archiv Wodtke

Am 24. Januar 1962 beschloss die Volkskammer der DDR das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht im Land. Unter dieses Gesetz fielen fortan alle wehrtauglichen Männer vom 18. bis zum 50. Lebensjahr. Die Abkehr von der Freiwilligkeit zur Pflicht war von politischen Beobachtern des In- und Auslandes schon lange erwartet und von den Betroffenen stets befürchtet worden. Zumal die Bundesrepublik, außer in Westberlin, die Wehrpflicht bereits 1956 eingeführt und die DDR bis dato die einzige Freiwilligenarmee im Ostblock unterhalten hatte. Eine Besonderheit, die nach der endgültigen Schließung der Westgrenzen, am 13. August 1961, nicht mehr länger fortbestehen sollte.

Der Aufbau militärischer Einheiten in der SBZ (Sowjetische Besatzungszone) begann, trotz Vorbehalte vieler Ostdeutscher, bereits Ende der 1940er Jahre. Im Ergebnis des wachsenden globalen Konflikts zwischen Ost und West und von der Sowjetunion befördert entstanden erste bewaffnete kasernierte Einheiten auf Freiwilligenbasis. Aus diesen paramilitärischen Polizeieinheiten entwickelte sich ab 1952 die KVP (Kasernierte Volkspolizei) als Vorläuferin der späteren NVA (Nationale Volksarmee).

Auch die KVP setzte auf Freiwilligkeit beim Wehrdienst, dem zahlreiche Jugendliche im Glauben an eine gerechte Sache durchaus nachkamen. Doch konnten die als Träger für die Anwerbung von Freiwilligen fungierende SED, FDJ, Einheitsgewerkschaft und andere gesellschaftliche Intuitionen nie die gewünschte Bewerberzahl bedienen. Um Planziele dennoch zu erreichen, wurden wehrtaugliche junge Menschen deshalb gern von den Werbern mit vollmundigen Versprechungen geködert oder ungeniert unter Druck gesetzt. Besonders wenn die Wehrtauglichen ein Studium aufnehmen oder sich anderwärtig weiterqualifizieren wollten, waren sie nur zu oft den Machenschaften der Werber ausgeliefert. So ist es auch dem Premnitzer Wolfgang Bornstädt ergangen.

Seinem Wunsch zur Delegierung zum Studium begegnete sein damaliger Arbeitgeber, die Milower MTS (Maschinen-Traktoren-Station), mit der Forderung, dass er sich erst freiwillig zum Dienst bei der KVP verpflichten sollte. Dafür wollte man sich im Gegenzug von der MTS dafür einsetzen, dass sein Studium über die KVP anlaufen würde. Die Versprechung entpuppte sich recht schnell als böse Finte. Stattdessen hatte die KVP eine Offizierslaufbahn für ihn vorgesehen. Einem „Angebot“, dem er sich schließlich nur mit Standhaftigkeit und Zivilcourage versagen konnte.

Auch mit Gründung der NVA Anfang 1956 änderte sich an der bisherigen praktizierten offiziellen Freiwilligkeit nichts. Und das obwohl laut Militärhistoriker Rüdiger Wenzke das Einstellungsziel von 30.000 bis 35.000 Mann pro Jahr nie erreicht wurde. In seiner wissenschaftlichen Arbeit „Wehrpflicht und Wehrdienst in der  DDR“ führt er für die Beibehaltung des Freiwilligenprinzips folgende Argumente an: „Die SED erhoffte sich mit der vorläufigen Entscheidung gegen die Einführung der Wehrpflicht eine politische und moralische Aufwertung ihrer eigenen Armee, in dem man die ‘Freiwilligkeit‘ in der DDR dem ‘Zwang der imperialistischen Wehrpflicht‘ in der Bundesrepublik propagandistisch gegenüber stellte. Zugleich hatte man die Vorstellung, die Bestrebungen ‘fortschrittlicher‘ Kräfte in Westdeutschland gegen die dortige Wehrpflicht unterstützen zu können, indem man zum Beispiel den Wehrdienstverweigerer aus dem Westen die DDR als eine neue politische Heimat anpries. Die Nichteinführung der Wehrpflicht im Osten Deutschlands wurde zudem als Zeichen des guten Willens der DDR deklariert und mit dem Vorschlag verbunden, dass sich im Interesse der Abrüstung und Entspannung beide deutsche Staaten verpflichten sollten, die Wehrpflicht nicht auszuführen. [Ein weiterer] Grund für die Beibehaltung des Freiwilligensystems […] bis 1962 war die damals noch offene Grenze […]. Bei Einführung einer Dienstpflicht hätte [das] jederzeit ein Ausweichen der wehrdienstpflichtigen Jugendlichen ermöglicht. Der Exitus der DDR-Bevölkerung wäre nur noch beschleunigt worden.“

Doch der eigentliche Schlüssel zum Verständnis für diesen Sonderstatus im Ostblock lag im Moskauer Kreml und der dort in den 1950er Jahren praktizierten Politik. In der Nummer 46/1966 beschreibt der „Spiegel“ in einem damals vielbeachteten Beitrag ausführlich Stalins und später Chruschtschows Bemühungen für eine Wiedervereinigung beider deutscher Staaten. Eine Chance, die damals von Bundeskanzler Adenauer und seinem nahen politischen Umfeld stets vehement abgelehnt wurde. Die sowjetische Wiedervereinigungsidee hatte die 1955 wiedererlangte Souveränität des bis dahin ebenfalls viergeteilten Österreichs zum Vorbild. Zu diesen Bemühungen passte da den politisch Verantwortlichen in Moskau keine Wehrpflichtarmee in der DDR.

Eine Strategie, die durchaus nicht von allen Politikern und besonders den Militärs in Ostdeutschland begrüßt wurde. So suchte man im Arbeiter- und Bauernstaat immer wieder nach einem Weg, um doch noch die Wehrpflicht einführen zu können. Hierbei leistete ihnen ausgerechnet die Bundeswehr mit ihrem damaligen Verteidigungsminister Franz J. Strauß entscheidende Schützenhilfe. In dem Pressebeitrag „Blitzkrieg gegen die DDR“ schreibt Dr. Armin Kern in der Zeitschrift Militär & Geschichte Nr. 71/ 2013 von einem westdeutschen Angriffsplan gegen die DDR im Jahre 1960. Dieser durchaus reale Plan wurde nicht nur der ostdeutschen Seite bekannt und erfolgreich für deren politische Propaganda genutzt, sondern führte auch zu heftigen Verstimmungen mit den Briten. Diese griff seinerzeit die britische BBC in ihrem deutschsprachigen Dienst auf und machte damit die bundesdeutsche Angriffsplanung weltweit und offiziell publik. Eine Propagandaschlacht, die die Ostberliner Seite zweifellos als Sieger sah und sie sich damit bestätigt fühlte, deutlich rigoroserer die Rekrutierung von wehrdienstfähigen DDR-Bürgern zum Schutze der Errungenschaften des Sozialismus vorantreiben zu müssen.

Einen traurigen Höhepunkt erreichte diese neue Qualität der „Werbeaktion“, kurz nach dem Mauerbau, am 30. August 1961 im CFP (VEB Chemiefaserwerk „Friedrich Engels“ Premnitz). Nun, nach dem das Schlupfloch in Richtung Westen geschlossen war, drohten die mit der Werbung von „Freiwilligen“ Beauftragten aus dem CFP den Unwilligen unverhohlen mit Repressalien bis hin zur Inhaftierung. Zu den Betroffenen gehörte damals, der gerade seine Zulassung zum Fernstudium in Händen haltende, Jürgen Mai. In einem Leserbrief an die Betriebszeitung „Aufwärts“ schilderte er am 3. April 1990 seine Erlebnisse. „Mir wurde, als ich nach der Nachtschicht das Tor 2 verlassen wollte, der Ausweis abgenommen. Danach wurde ich von zwei bewaffneten Kampfgruppenmitgliedern eskortiert quer durch das Werk zum Gebäude der BPO (Betriebspartei Organisation) geführt. […] In den Räumen der BPO saßen noch die Jugendlichen der Spätschicht ein, die sich der mittelalterlichen Werbeaktion noch nicht gebeugt hatten, bewacht durch Kampfgruppenmitglieder, ausgerüstet mit Karabinern mit aufgepflanzten Bajonett. […] Ich wurde gegen Mittag durch Mitarbeiter der Werbergruppe […] vor die Wahl gestellt: ‘Entweder Sie unterschreiben jetzt, oder wir überführen Sie in ein Arbeitslager‘. Ich unterschrieb.“ Dass andernfalls auch der Studienplatz verloren gegangen wäre, versteht sich von selbst.

Andere Zeitzeugen berichteten ebenfalls im „Aufwärts“ von ähnlichen schmerzlichen Erfahrungen, wo im Ergebnis und unter dem unmittelbaren Eindruck der Grenzschließung, bei vielen der letzte Glaube an ein Funken Gerechtigkeit in ihrem Land verloren gegangen war. Wie viele junge Betriebsangehörige von dieser Zwangswerbung damals betroffen waren, ist nicht genau bekannt. Doch es müssen mehr als 50 Betroffene gewesen sein, denn in einer später veröffentlichten Mitteilung der Kommission Agitation-Propaganda der Betriebsparteileitung wird von 42 „stolzen“ Jugendlichen gesprochen, die ihren Wehrdienst nur wenige Tage später antraten. Die widerrechtliche Zwangsrekrutierung erregte damals weit über die Grenzen von Premnitz hinaus, auch bei Nichtbetroffenen, erheblich die Gemüter. So sah sich die Betriebsparteileitung gezwungen, im Nachgang die Aktion in einer Sonderausgabe im „Aufwärts“ nun öffentlich zu kommentieren. Doch damit nicht genug, wurden die noch einmal „aufs Korn genommen“, die trotz Druck und Repressalien nicht ihre Unterschrift geleistet hatten. An sie gerichtet hieß es: „Wir werden mit einigen jugendlichen Kollegen sehr hart verfahren müssen, nicht etwa, weil sie ihre Unterschrift verweigerten, sondern weil sie trinkfest und arbeitsscheu sind [sowie] Fensterscheiben der Klubhäuser einschlagen, unsere Kolleginnen belästigen, wenn sie aus der Spät- und Nachtschicht nach Hause kommen.“

Nur wenige Wochen später, am 12. Februar 1962, begann die Wehrerfassung der Jahrgänge 1940 bis 1943. Damit gehörte die Ära der Freiwilligenarmee in der DDR endgültig zu deren Geschichte.

Wer mehr über die Zeit der 1960er Jahre im Altkreis Rathenow erfahren möchte, seien die beiden im regionalen Buchhandel erhältlichen Broschüren des Autors zu diesem Themenkomplex empfohlen.