Drei Männer, die im havelländischen Pessin über viele Jahre einen unauffälligen Kokain-Umschlagplatz betrieben haben sollen, sind vom Landgericht Berlin unter anderem wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmittel zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Gordon B. soll zwölf Jahre und neun Monate hinter Gitter, Nibar S. für elf Jahre und neun Monate und Dominique E. für elfeinhalb Jahre.
Die drei Männer, heute zwischen 34 und 38 Jahre alt, hätten über einen Zeitraum von rund zehn Jahren Kokain aus Südamerika nach Deutschland geschmuggelt, teilte das Landgericht mit. Insgesamt sollen 6,2 Millionen Euro an Taterträgen eingezogen werden.
Geflecht von Scheinfirmen in der Bundesrepublik und in Riga (Lettland) – Lager in Pessin und Norderstedt
Seit 2012 habe die Gruppierung insgesamt mehr als drei Tonnen Kokaingemisch in die Bundesrepublik eingeführt, so das Gericht weiter. Die Taten seien durch ein hochprofessionelles Vorgehen der Angeklagten gekennzeichnet gewesen. Zur Tarnung sei das Kokain in Metallplatten verbaut und mittels Seecontainern unter anderem in den Hamburger Hafen verschifft worden. Die Bande habe ein Geflecht von Scheinfirmen in der Bundesrepublik, aber auch in Riga (Lettland) für ihr Geschäft genutzt. Im Lager in Pessin sowie in Norderstedt (Schleswig-Holstein) sei das Kokain aus den Metallplatten herausgebrochen und gelagert worden. Der Marktwert liegt laut Presseberichten bei 300 Millionen Euro. Ausgangspunkt der Ermittlungen sei laut Gericht die Beschlagnahme von rund 690 Kilogramm Kokain durch die brasilianische Polizei in Santos (Brasilien) im November 2018 gewesen.
Gegen fünf weitere Angeklagte läuft der Prozess noch
Strafmildernd hätten sich die weitgehenden Geständnisse ausgewirkt, strafverschärfend jedoch insbesondere die enormen Rauschgiftmengen und die extreme kriminelle Energie. Verurteilt wurden auch zwei weitere Männer, die sich dem Vorhaben erst im Jahre 2020 angeschlossen hatten. Sie müssen für sechs bzw. fünf Jahre in Haft. Der Prozess gegen zehn Männer hatte im August 2022 begonnen. Gegen fünf weitere Angeklagte geht er noch weiter. Die jetzt gefällten Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.