Landgericht: Ein Angeklagter brach kurz sein Schweigen

Der Tatort in der Goethestraße 50: In der Nacht zum 13. Januar 2018 wurden in einer dortigen Wohnung eine Frau und ihr Lebensgefährte getötet.
Kay HarzmannDas Gericht unterbrach die Verhandlung, damit sich die beiden Anwälte von Bodo K. mit ihrem Mandanten beraten konnten. Sie redeten offenbar intensiv auf ihn ein. Aus den geplanten zehn Minuten Pause wurden 40. Anschließend sprachen die beiden Verteidiger mit dem Vorsitzenden Richter Theodor Horstkötter im Gerichtssaal unter sechs Augen. Als die Verhandlung schließlich fortgesetzt wurde, wurde die angekündigte Aussage Bodo K.s überhaupt nicht mehr thematisiert. Auch das, was zwischen Richter Horstkötter und den beiden Verteidigern besprochen worden war, wurde nicht erklärt und blieb damit den anderen Richtern, der Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und der Öffentlichkeit zunächst verborgen — ein sehr ungewöhnlicher Vorgang.
Ob sich K. nun gegen eine Aussage entschieden hat oder doch noch etwas zu den Vorkommnissen in der Nacht zum 13. Januar 2018 sagt, die das Gericht mit Hilfe von Zeugen und Indizien zu rekonstruieren versucht, bleibt abzuwarten. Was den Anstoß für K. gegeben hat, sich erstmals zu Wort zu melden, darüber kann nur spekuliert werden. Waren es die Aussagen der Zeugen am vergangenen Dienstag, die ihn vielleicht aufgeregt hatten? Oder gab es einen Vorfall in dem Krankenhaus, in dem er derzeit untergebracht ist? Erstmals, so ein Prozessbeobachter, wurde er nicht nur mit Hand–, sondern auch mit Fußfesseln vorgeführt. Begleitet wurde er von insgesamt fünf Personen — sonst waren es zwei bis drei.
Zeitlich folgte Bodo K.s überraschender Satz fast unmittelbar auf die Aussage eines Zeugen, eines 43–jährigen Rathenowers. Er wohnte damals im selben Haus wie Kevin M., man saß öfter im Hof und trank Bier. Manchmal schlief man auch dort, wenn der Weg in die Wohnung „zu weit“ war. Bei diesen „Hofrunden“ schaute auch Bodo K. manchmal vorbei, setzte sich dann mit M. abseits, tuschelte. An vieles konnte sich der Zeuge nach einem Jahr nicht mehr erinnern — er sei Alkoholiker und seit Mai krankgeschrieben, erklärte er.
Unmittelbar nach dem Geschehen in der Goethestraße hatte ihn schon die Polizei befragt. Aus der umfangreichen Aussage lasen ihm die Richter am vorigen Dienstag teilweise vor: Dass Kevin M. am Morgen des 13. Januar 2018 kam, um sein gutes Fahrrad zu holen. Dass M. vor Bodo K. gewarnt hatte, der könne gefährlich werden. Und dass der Zeuge über Bodo K. gesagt haben soll: „Seitdem der auf dem Hof schlief, wollte da keiner mehr hin. Den mochte keiner hier.“ Insgesamt 19 Seiten lang ist das polizeiliche Protokoll, und auf Nachfragen von K.s Verteidiger musste der Zeuge einräumen, die Seiten damals mehr oder weniger überflogen zu haben.
Wenige Momente später kündigte Bodo K. seine Aussage an — die dann doch (noch) nicht kam.
Bekannt wurde außerdem, dass beide Angeklagte am Abend nach dem Brand in der Goethestraße zusammen übernachteten. Ein anderer Zeuge hatte vorher ausgesagt, dass Bodo K. am Abend es 13. Januar bei ihm vor der Tür stand. Beide kannten sich flüchtig über einen Nachbarn. Bodo K. fragte mehrfach, ob beide in seinem Kleingarten in Döberitz (ein Premnitzer Ortsteil) übernachten könnten — was der Zeuge nicht wollte. Als er später noch eine Runde mit dem Kinderwagen drehte, fragte ihn K. abermals. Schließlich willigte der Zeuge ein — er ließ beide auf der Veranda übernachten, gab ihnen Decke und Kopfkissen. Am nächsten Morgen waren beide verschwunden.
Zumindest Kevin M. tauchte, gemeinsam mit einem „Frank“, am nächsten Abend überraschend bei einer Freundin auf. Da wurde er schon gesucht — ein SEK–Kommando hatte zuvor Kevin M.s Wohnung gestürmt und bei M.s Mitbewohner einige blaue Flecken hinterlassen. Sie suchten im Internet nach Anwälten, er versprach, die Sache bei der Polizei zu klären — verhaftet wurde er erst viele Tage später in Stendal.
Nicht alle geladenen Zeugen fanden am Dienstag den Weg nach Potsdam. Für einen Zeugen sagte dessen Betreuer, dass eine Aussage wegen des hohen Alkoholpegels wenig Sinn machen würde. Gegen eine Frau wurde dagegen ein Ordnungsgeld von 200 Euro, ersatzweise vier Tage Haft, verhängt, weil sie trotz Ladung nicht erschienen war. Sie soll nun mit Hilfe der Polizei zwangsweise vorgeführt werden. Schon vor zehn Tagen hatten die Richter einen Zeugen zwangsweise abholen müssen. Mit Hilfe der Rathenower Zeugen wollen sich die Richter einen Eindruck von Opfern und Angeklagten machen.
Ob einer der Angeklagten am 13. Januar die EC–Karte eines Opfers am Kontoauszugsdrucker einer Bank eingesetzt hat, darüber konnte ein Gutachten wenig Auskunft geben. Weil mit Kapuze und Schirmmütze verhüllt, kam der Gutachter nur zu dem Ergebnis, dass „nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um K. handelt“.