Mehr Geld für Bauarbeiter
: Mindestlohn steigt auch im Landkreis Havelland

Kleines Trostpflaster für alle Havelländer, die am Bau schuften und am untersten Limit bezahlt werden. Der Mindestlohn im Osten Deutschlands soll von 12,20 auf 12,55 Euro steigen.
Von
René Wernitz
Havelland/Potsdam
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Der Mindestlohn am Bau steigt voraussichtlich zum 1. April von 12,20 auf 12,55 Euro.

D. Schubert

Laut Rudi Wiggert, Bezirkschef der Industriegewerkschaft (IG) Bauen–Agrar–Umwelt (BAU), befinde sich die geplante Steigerung nun im politischen Prozess. Es steht noch die sogenannte  Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) der Bundesregierung aus. Dann werde dieser Mindestlohn Gesetz, alles was darunter gezahlt würde, wäre sittenwidrig. Wiggert rechnet mit der Einführung zum 1. April dieses Jahres.

Seinen Angaben zu Folge beläuft sich die Zahl der Bauarbeiter im Landkreis Havelland, die keinen Tariflohn erhalten, auf etwa 1.900. Der Basis–Tariflohn für  erfahrene Maurer, Zimmerer oder Straßenbauer betrage im gesamten Osten derzeit 19,50 Euro.

Im Jahr 30 nach der Wende treibt Rudi Wiggert besonders um, dass es weiter erhebliche Lohnunterschiede gibt. Als Beispiel führt er den am Bau geltenden Branchen–Mindestlohn an. Während dieser im Osten noch bei 12,20 Euro liegt, liegt die Lohnuntergrenze im Westen und in Berlin weit höher. In der Bundeshauptstadt werden mindestens 15,25 Euro gezahlt. In Hamburg sind es 15,40 Euro.

Eine Regelung, die baufremden Leuten kaum bis gar nicht geläufig sein dürfte, ist: „Es gilt der Lohn der Baustelle“, so Wiggert. Er meint damit, dass etwa auf Baustellen in Berlin auch für havelländische Bauarbeiter, die dort hin entsandt werden, der dortige Mindestlohn gilt. Andersherum machen etwa Hamburger Bauarbeiter keine Miese, wenn sie ins Havelland kämen. Hier gelte der Anspruch auf den Mindestlohn im jeweiligen Entsendegebiet.

Wer nun meint, sein Arbeitgeber bliebe ein entsprechendes Lohnplus schuldig, findet in Rudi Wiggert bzw. in der IG–BAU–Zentrale in Potsdam profunde Ansprechpartner. Allerdings kommt auch diese Gewerkschaft nur für ihre Mitglieder richtig in die Gänge. Etwa wenn einem havelländischen Baufacharbeiter, der der IG angehört, nicht der Tariflohn von 19,50 Euro gezahlt wird, auf den er durch seine Mitgliedschaft Anspruch hat. Ein Prozesskostenrisiko bestehe nicht, so Wiggert. Denn durch Mitgliedsbeiträge käme man auch in den Genuss des DGB–Rechtsschutz’.