Mordprozess: Weiter Indiz an Indiz reihen

Tatort in der Goethestraße: In der Nacht zum 13. Januar 2018 kam es dort zu einem brutalen Gewaltverbrechen.
Kay HarzmannIndizien sammeln — das versuchen die Richter unter anderem in Bezug auf eine Leiter. Diese wurde nach der Tat im Innenhof des Hauses gefunden. Sie war an der Wand aufgestellt in Richtung eines Vordachs, an das sich der Balkon jener Wohnung anschloss, in der die beiden Opfer gefunden worden waren. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass diese Leiter von den Tätern benutzt wurde.
Offenbar hatte aber das Landeskriminalamt (LKA), wie am 22. Verhandlungstag am Dienstag bekannt wurde, doch seine Schwierigkeiten, einzelne DNA–Spuren an der Leiter einer Person zuzuordnen. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft an, jene Leiter von einem privaten Labor in Nordrhein–Westfalen erneut untersuchen zu lassen. Auch dieses Labor erstellte ein Gutachten, über dessen Inhalt bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe nichts bekannt wurde. Offenbar fand das für einige Verfahren akkreditierte Privat–Labor etwas — ob zugunsten oder zulasten der Angeklagten, blieb offen.
Beim hiesigen LKA stieß das neue Gutachten nicht auf rückhaltlose Zustimmung — deshalb bat der Leiter der entsprechenden Abteilung auf kurzem Dienstweg seinen LKA–Kollegen aus Nordrhein–Westfalen um eine Stellungnahme, „um zu sehen, ob wir etwas falsch gemacht haben“, wie der Brandenburger LKA–Mitarbeiter gestern aussagte.
Auch die beiden LKA–Mitarbeiter, die in NRW das zweite Gutachten auf Plausibilität geprüft hatten, waren am Dienstag als Zeugen erschienen. Neben einigen eher formalen Fehlern wurde aber klar: Das private Labor hat eine Methode angewendet, die in der Krebsbekämpfung angewendet wird, aber für die kriminaltechnische Feststellung von Spuren nicht zugelassen ist. Auch die eine oder andere Bewertung hätten sie anhand der vorliegenden Zahlen anders getroffen.
Auf Behördenebene sorgte die Überprüfung des zweiten Gutachtens auch noch für etwas Reibung. Der Staatsanwalt, der das Zweitgutachten angeordnet hatte, wurde über die Plausiblitätsprüfung in Nordrhein–Westfalen nicht informiert. Die Einschätzung wurde stattdessen weiter oben in der Hierarchie diskutiert: Der Polizei–Vizepräsident hat dann das Gespräch mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt gesucht.
Ein wenig ratlos hatte am Donnerstag vergangener Woche ein Bausachverständiger die Prozessparteien zurückgelassen. Er hatte untersuchen sollen, wie tragfähig das Vordach war, das man mit der Leiter erreichen konnte. Er hatte seine Analyse allerdings anhand einer fünf Meter langen Leiter erstellt, mit der man vom Hof auf den Balkon und zurück gekommen sein könnte — das Original war nur 4,20 Meter hoch.
Inzwischen sehen sich die beiden Angeklagten auch finanziellen Ansprüchen von Kindern der Getöteten ausgesetzt, die als Nebenkläger auftreten. Für zwei Kinder fordern ihre Anwältinnen nunmehr Hinterbliebenengeld, das auch im Rahmen des Strafprozesses geltend gemacht werden kann. Dieser im Jahr 2017 vom Gesetzgeber beschlossene Anspruch soll zur Linderung des Leides im Rahmen der Trauerarbeit beitragen. Den Betrag stellen die Anwältinnen dabei ins Ermessen des Gerichts, halten dabei aber mindestens 30.000 Euro für jedes Kind wegen der Grausamkeit der Tötungen für angemessen. Das Gericht entscheidet darüber, wenn es das strafrechtliche Urteil verkündet. Nach der gegenwärtigen Planung wäre das am 22. Mai. Fortgestzt wird die Verhandlung vor dem Landgericht Potsdam am 2., 9., 15. und 16. April.