Neues DLK benötigt: Softwarefehler brachte Rathenower Feuerwehrleute in Gefahr

Das gemietete DLK-23/12-Fahrzeug kam erstmals am Dienstag in Rathenow zum Eisatz.
Kay HarzmannEs handelt sich um ein DLK 23/12. Ortswehrführer Oliver Lienig erklärt die Zahlen: Wenn das Fahrzeug 12 Meter vom brennenden Haus entfernt steht, könne der Rettungskorb in eine Höhe bis zu 23 Metern ausgefahren werden. Senkrecht nach oben ginge es bis 30 Meter. Am Dienstag hatten Sturm geplagte Bäume die ersten Einsätze des nur gemieteten DLK 23/12 ausgelöst.
Seit September klaffte ein Loch in der Standardausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt. Denn das bis dahin eingesetzte Fahrzeug bestand die Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nicht mehr. Laut Lienig gab es erhebliche Softwarefehler, die durch Reparaturversuche nicht behoben werden konnten. Bei Löscharbeiten sei es zu gefährlich geworden für Retter und zu Rettende, als dass das Fahrzeug weiter hätte genutzt werden können. Als etwa der hochgefahrene Korb vor einer brennenden Wohnung stand, hätte es nur noch gepiept, der Korb ließ sich hier nicht mehr bewegen. Wären Flammen urplötzlich durchs Fenster herausgeschlagen, hätte das die Retter in große Gefahr gebracht, so Lienig. Bei einem anderen Einsatz sei der nach vorn senkbare Korb mal eben von allein abgeknickt.
Seit Außerdienststellung des akut Software geschädigten Geräts halfen die Kameraden aus Premnitz aus. Sie nutzen allerdings ein Hubrettungsfahrzeug mit Teleskop–Mast, der insbesondere bei Einsätzen an Objekten mit größerer Gebäudehöhe sehr wertvolle Dienste leisten kann. Auf Rathenower Bedarfe, so Lienig, sei so ein Fahrzeug aber nicht wirklich ausgelegt. Er geht davon aus, dass die Stadtverordneten der für ihn unausweichlichen Großinvestition Grünes Licht geben werden. Am 26. Februar steht die Haushaltssatzung 2020 auf der SVV–Tagesordnung.
Ortswehrführer Lienig weist darauf hin, dass jeder Euro gut angelegtes Geld ist. Denn vielfach stellt in Rathenow erst die Feuerwehr–Drehleiter mit Korb den zweiten Rettungsweg in Wohn– und Geschäftsgebäuden dar, der per baulicher Brandschutzverordnung zwingend erforderlich ist. Auf jeder Etage muss es mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege geben. Über diese gelangt die Feuerwehr zu in Not befindlichen Personen.