13. Januar 2022 in Falkensee, es ist etwa 3.30 Uhr. „Hilfe, der schlägt mich tot!“, ruft jemand an der Berliner Straße. Eine Anwohnerin wird wach, sie eilt nach unten, will die Frau reinlassen; ihr Mann, ebenfalls aufgewacht, öffnet das Fenster, zieht die Jalousie nach oben, ruft laut „Hey“. Es scheint zu wirken. Die Schreie verstummen, es wird still. Unten erkennt er seine Nachbarin, am Kopf verletzt, und er sieht einen Mann mit Kapuzenshirt davonlaufen. So erzählt es das Paar Ende August 2022 vor dem Landgericht Potsdam, das seit Anfang August das Geschehen in jener Januarnacht aufzuklären versucht.
Auf der Anklagebank sitzt der Falkenseer René Z. Viele Jahre hat er auf der Rettungswache gearbeitet, wo ihn die Kripo auch vor den Augen von Kollegen verhaftete. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für den Täter und wirft ihm versuchten Mord vor. Er soll seiner Ex-Partnerin – die regelmäßig um diese frühe Zeit eine Zigarette vor der Wohnungstür raucht – aufgelauert und sie dann mit mehreren Schlägen auf den Kopf versucht haben umzubringen. Dabei soll er einen Gummihammer benutzt haben. Z. bestreitet die Tat, seine Ex-Freundin will dagegen den Mann erkannt haben, mit dem sie etwa zwölf Jahre lang in einer wechselhaften Beziehung lebte. Derzeit ist er in Untersuchungshaft.
Panikartige Schreie und eine blutüberströmte Frau
Es waren „panikartige Schreie, man merkte, dass es um Leben und Tod geht“, erinnert sich der Nachbar vor Gericht. Er selbst hat in der schnell weglaufenden Person René Z. nicht erkannt. Seine Frau rief den Rettungsdienst und kümmerte sich bis zu dessen Eintreffen um die blutüberströmte Frau. Ihr gegenüber nennt sie „René“ als Täter, auch gegenüber den schnell eintreffenden Polizisten.
Der Angeklagte hat bestritten, der Täter zu sein, und sein Anwalt Sven Peitzner nahm die Arbeit der Mordkommission ins Visier – die Antworten einer erfahrenen Beamtin wurden dabei immer schmallippiger. Ob es andere Ermittlungsansätze gab, nachdem einmal der Name seines Mandanten genannt worden war? Nein. Ob sie mal am Tatort vor der Wohnungstür waren? Nein, nur vor dem Haus. Ob sie mal nachts da war, um die Lichtverhältnisse zu überprüfen – schließlich soll Z. an seinen Augen erkannt worden sein? Nein. Mögliche Fluchtwege zu Fuß oder Rad wurden die mal abgefahren oder abgelaufen? Man nahm nur Google-Angaben. In Läden nachfragen, die nachts eine flüchtende Person gesehen haben könnten? Auch das nicht.
Das Gericht scheint den Aussagen der Frau jedenfalls zu glauben. Das wurde deutlich, als es die Vernehmung von deren Anwältin ablehnt. Beide zusammen hatten gegen René Z. beim Amtsgericht Nauen eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Danach darf er sie nicht kontaktieren, sich ihr nur auf 200 Meter nähern und nicht bei ihren Eltern und ihrer Arbeit blicken lassen.
Rätsel um die Tatwaffe
Die Frau nennt in einer Eidesstattlichen Versicherung als Tatmittel eine Metallstange – und später als Zeugin einen Gummihammer. Rätsel um das Tatwerkzeug gibt es im Strafprozess immer wieder, auch ein Knüppel kommt immer wieder ins Spiel. Teile eines Gummihammers jedenfalls finden sich irgendwie in Tatortnähe an – der Gummikopf am Tatort, allerdings erst, als die Polizei ihn in der Tatnacht eine halbe Stunde unbeaufsichtigt gelassen hatte. Und ein passender Stiel im Sommer in den Büschen – entdeckt hatte ihn der sechsjährige Sohn jener Nachbarn, die die Frau in jener Nacht zuerst gehört hatten.
Am 6. September soll der Prozess fortgesetzt werden. Dann könnte es schon erste Plädoyers geben.