Bedrohung in Schwedt
: Mann (24) beleidigt und bedroht Polizisten, diese Strafe folgt

Weil ein junger Mann aus Schwedt im Suff die Polizei beleidigt und bedroht, muss er sich vor dem Amtsgericht verantworten. Welche Strafe ihm nun droht.
Von
Stefan Adam
Schwedt
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Das Amtsgericht Schwedt braucht einen An- oder Neubau. Außerdem ist das öffentliche Gebäude nicht barrierferei.

Das Amtsgericht Schwedt verhandelte über einen jungen Mann, der im Alkoholrausch Polizisten beleidigte und bedrohte.

Katrin Neumann
  • Schwedt: 24-Jähriger beleidigte und bedrohte Polizisten im Alkoholrausch.
  • Er zeigte den Mittelfinger, drohte Schläge und verweigerte die Ausweiskontrolle.
  • Zwei Polizisten bestätigten über zwei Promille; Lieblingswort „Fotze“.
  • Angeklagter gestand, entschuldigte sich; keine Vorstrafen, verminderte Schuldfähigkeit.
  • Urteil: 1350 Euro Geldstrafe, Kosten des Verfahrens; sofort rechtskräftig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Einen stolzen Preis für flotte Sprüche muss ein junger Mann aus Schwedt jetzt zahlen. Der 24-Jährige hatte wohl Frust und pöbelte auf der Straße Passanten an. Die Polizei wurde gerufen. Als der Streifenwagen anhielt, eskalierte die Situation. Der offensichtlich stark Angetrunkene stellte sich vor den Polizeiwagen und zeigte den Beamten seinen Mittelfinger. Als ihn einer der Polizisten ansprach, wo denn sein Problem liege, flippte der alkoholisierte Mann aus und schrie: „Ich hau dir gleich in die Fresse, du Fotze.“

Daraufhin verweigerte er die Ausweiskontrolle und drohte den Polizisten mit Schlägen. Da er immer aggressiver wurde, mussten ihn die Beamten bändigen und brachten ihn in die Dienststelle.

Jetzt muss der Widerspenstige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichem Angriff vor dem Strafrichter des Schwedter Amtsgerichtes verantworten.

Polizisten beleidigt und bedroht: Angeklagter aus Schwedt gesteht

In der Hauptverhandlung gab der Angeklagte die Tat zu, obwohl er kaum noch Erinnerungen an den Vorfall hatte. „Ich stand unter Alkohol und kann mich nur noch erinnern, wie ich vor dem Polizeiauto stand“, gestand er dem Gericht.

Er wäre auf dem Heimweg gewesen und hätte vorher mit Kumpels Schnaps getrunken. „Ich kann die Tat nicht nachvollziehen, aber es tut mir leid und ich entschuldige mich dafür“, so der Angeklagte.

Zwei Polizeibeamte bestätigten als Zeugen im Amtsgericht Schwedt die Alkoholisierung. Der ermittelte Wert lag bei über zwei Promille. „Er hat uns bei der Festnahme mit Schlägen gedroht, sodass wir ihn zu Boden bringen mussten. Er beschimpfte und bedrohte uns während der Fahrt und bezeichnete uns als Verbrecher“, so der Zeuge. „Fotze war sein Lieblingswort und er drohte uns mit Fäusten.“

Alkohol mindert Schuldfähigkeit des Angeklagten

Für den Staatsanwalt ein klarer Fall, denn die Zeugen waren eindeutig. Allerdings habe der Angeklagte keine Vorstrafen und stand erheblich unter Alkohol, was eine verminderte Schuldfähigkeit rechtfertige. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichem Angriff und Beleidigung forderte der Anklagevertreter eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro.

Der Verteidiger stimmte dem Antrag zu, sah aber keinen tätlichen Angriff auf die Beamten. „Die Faust zu ballen reicht nicht aus“, so der Anwalt. Eine Geldstrafe sei angemessen.

Das sah auch die Strafrichterin so und verurteilte den Angeklagten wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (45 Tagessätze zu je 30 Euro). Auch muss er die Verfahrenskosten tragen. Es war ein enthemmtes Vorgehen im alkoholbedingten Zustand. Aber die Drohungen sind ein inakzeptables Verhalten und die Beleidigungen straferschwerend, hieß es in der Urteilsbegründung. Durch Rechtsmittelverzicht erlangte das Urteil sofortige Rechtskraft.