Übermäßiger Alkoholkonsum hat oftmals unerwünschte Nebenwirkungen. In diesem Fall bestanden diese jedoch nicht aus Kopfschmerzen und Übelkeit, sondern aus Strafanzeigen und der Vollstreckung eines Haftbefehls. Wie die Polizei mitteilt, sorgte ein 59-Jähriger, am 30.07. für einen Polizeieinsatz. Er hatte sich per Notruf gemeldet und davon berichtet, in einer Wohnung in Gartz (Oder) eingesperrt worden zu sein.
Schon auf der Anfahrt stellten die Beamten jedoch einen Mann fest, welcher auf der Fahrbahn der B2 lag. Deshalb hatte sich sogar schon ein kleiner Rückstau gebildet. Bereits bei erster Kontaktaufnahme stellte sich heraus, dass es sich um den angeblich Eingesperrten handelte. Ein Atemalkoholtest ergab 2,36 Promille.
Mit einem Rettungswagen ging es für ihn in das nächstgelegene Krankenhaus, aus welchem er auch noch einen Seifenspender zu stehlen versuchte. Die Polizei fertigte letztlich Strafanzeigen wegen Diebstahls, des Vortäuschens einer Straftat und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Gründlichkeit zahlt sich aus
Natürlich besahen sich die Beamten aber trotzdem die Wohnanschrift, welche durch den Beschuldigten ins Spiel gebracht worden war. Hier wiederum trafen sie auf eine 48-Jährige, die tatsächlich mit offenem Haftbefehl gesucht wurde. Da sie eine alternativ ausgesprochene Geldzahlung nicht leisten konnte, fand sie sich in Handfesseln wieder. Wie es mit ihr weitergeht, liegt nun in den Händen der Justiz.