Diebstahl in Schwedt
: Streit Garten-Nachbarn um eine Spritzdüse landet vor Gericht

Ein angeblicher Diebstahl in einem Kleingarten sollte dem Angeklagten teuer zu stehen kommen. Der Streit unter Nachbarn in Schwedt landet vor Gericht.
Von
Stefan Adam
Schwedt
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NRW führt spezialisierte Wirtschaftsgerichte ein: ARCHIV - 09.09.2014, Bayern, Bamberg: Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Spezialisierte Wirtschaftsgerichte sollen künftig in Nordrhein-Westfalen optimale Prozessbedingungen für Unternehmen schaffen.  (zu dpa: «NRW führt spezialisierte Wirtschaftsgerichte ein») Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Symbol der Gerechtigkeit: In einem Kleingarten in Schwedt streiten sich Nachbarn vor Gericht.

David-Wolfgang Ebener/dpa
  • Ein angeblicher Diebstahl einer Spritzdüse in Schwedt führt zu einem Gerichtsprozess.
  • Der Angeklagte, 51, bestreitet die Tat und legt Arbeitsnachweise vor.
  • Überwachungskameras zeigen einen ähnlichen Mann, aber der Angeklagte ist es nicht.
  • Der Staatsanwalt erkennt die Unstimmigkeiten und regt die Einstellung des Verfahrens an.
  • Das Verfahren wird eingestellt, da der Täter nicht eindeutig identifiziert werden kann.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Weil ein Mann sich unerlaubten Zutritt zu einem Gartengrundstück verschafft haben soll und dabei eine Spritzdüse entwendete, sollte er zu 900 Euro Strafe verurteilt werden. (30 Tagessätze zu je 30 Euro). Eine Überwachungskamera habe ihn angeblich in flagranti ertappt. Der betroffene Gartenbesitzer hatte deshalb bei der Polizei Anzeige wegen Dienstahl und Hausfriedensbruch erstattet.

Nun musste sich der 51-Jährige Angeklagte wegen Diebstahl vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes Schwedt verantworten.

Angeklagter streitet Diebstahl ab

Dagegen jedoch wehrte sich der Beschuldigte und legte über seinen Verteidiger Einspruch ein.„Ich war an dem Tag mit meinem Chef arbeitsbedingt in Berlin unterwegs. Und zum angeblichen Tatzeitpunkt gegen Mittag auf einer Baustelle“, stellte der Angeklagte zu Prozessbeginn klar. Dabei legte er dem Gericht die Arbeitsnachweise vor, nebst Fotos von der Baustelle. Auch war er dort nicht allein, jederzeit könnten weitere Zeugen dazu gehört werden, so der Mann.

Die Gartenanlage sei ihm bekannt, seine Lebenspartnerin habe dort ebenfalls einen Garten.

Zwischen den Garten-Nachbarn gab es immer wieder Streit

In der Vergangenheit gab es immer wieder Streit mit dem Nachbarn und auch gegenseitige Anzeigen verschiedener Art. „Die Bilder der Überwachungskamera haben zwar etwas Ähnlichkeit mit mir, wohl deshalb der Verdacht, aber ich bin das nicht“, dementierte der Angeklagte die Vorwürfe. „Mit 51 Jahren klettere ich nicht mehr über die Zäune, aber einer muss ja der Doofe sein.“

Eine Fotoschau nebst Videoaufzeichnungen am Richtertisch unterstützten seine Aussagen.

Verwechslung bei der Videoaufzeichnung

Der Chef des Angeklagten, als Zeuge geladen, bestätigte den Termin auf der Berliner Baustelle. „Zumindest ist hier auch die Ankunftszeit verzeichnet, aber genauere Erinnerungen habe ich nicht mehr“, so der Zeuge.

Auch der Geschädigte berichtete als Zeuge über das gespannte Verhältnis zum Angeklagten. Laut Kameraaufzeichnung wurde ein Eimer benutzt, um über den Zaun zu steigen. Gestohlen wurde nur die Gartenspritze, gab der Betroffene an.

Diebstahl in Schwedt: Im Zweifel für den Angeklagten

Der Staatsanwalt monierte, dass der Haarwuchs des Angeklagten in der Struktur nicht mit den Aufnahmen der Überwachungskamera übereinstimmt. Er regte deshalb an, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen. Da nicht mit Sicherheit der Angeklagte als Täter in Betracht kommt und der Nachweis seiner Tätigkeit auf der Baustelle belegt ist, so der Anklagevertreter. Auch die Strafrichterin teilte diese Auffassung und stellte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein.