Geldstrafe
: Schwedter Amtsgericht verurteilt Altenpflegerin wegen Diebstahls

Weil sie in eine fremde Geldbörse griff, wurde eine Frau angeklagt. Zudem gab es die Kündigung.
Von
Stefan Adam
Schwedt
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Ein Richter im Gerichtssaal das Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand.

Oliver Berg/dpa

Da kein unmittelbarer Nachweis des Diebstahls möglich war, wurde vereinbart, dass er beim nächsten Besuch der Pflegekraft die Nummern der Geldscheine notieren sollte. Und die Diebesfalle schnappte zu! Erneut fehlten wieder 50 Euro.

Vor dem Strafrichter musste sich eine 46–jährige Frau wegen Diebstahl verantworten. Ihre Einlassung zu Prozessbeginn war makaber. „Es wurde immer erzählt, dass die Familie behauptet, die Pfleger klauen“, so die Angeklagte. „Ich wollte das nur mal testen, aber es war dumm von mir.“ Als sie das Geld genommen hatte, sei sie zurück zum Auto. Doch irgendwie haben die es wohl gemerkt. „Ich bin dann zurück, habe mich entschuldigt und das Geld zurückgegeben“, so die 46–Jährige. Der als Zeuge geladene Rentner, der von dem Diebstahl betroffen war, bestätigte den Hergang. „Ich lege immer die Autoschlüssel und die Geldbörse beim Eintreffen auf die Kommode“, so das Opfer. Und da hat sich die Frau bedient. „Als ich die Polizei rufen wollte, hat sie mir das Geld zurückgegeben und gesagt, dass sie das nur testen wollte. Eine Mitarbeiterin des Unternehmens war vor Ort und sehr erstaunt“, so der Zeuge. Noch am selben Tag erhielt die Diebin ihre Kündigung. 40 Tagessätze zu je 35 Euro für den Diebstahl, lautete der Antrag der Staatsanwältin, die die Aussage der Angeklagten zur Tat als unglaubwürdig einstufte. Auch das Gericht sah das so und bestätigte die 1400 Euro Geldstrafe für die Ersttäterin im Urteil. Ein wirkliches Geständnis durch die Angeklagte war  nicht zu erkennen, hieß es in der Urteilsbegründung.