Gerichtsbericht
: Bewährungsstrafe wegen „vergessenem“ Nebenjob

Wegen Hartz IV-Betrug stand ein Mann vor Gericht. Weil es nicht das erste Mal war, fiel das Urteil nicht milde aus.
Von
Stefan Adam
Schwedt
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Ein Richter im Gerichtssaal das Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand.

Oliver Berg/dpa

„Ich habe nichts unterschlagen, wohl nur vergessen einzutragen“, rechtfertigte sich der Angeklagte. Er wäre zu der Zeit in einer schwierigen familiären Situation gewesen. Seine Mutter sei plötzlich gestorben, da sei vieles durcheinander geraten. Den Arbeitsvertrag der Freundin habe er später nachgereicht und auch mündlich Bescheid gegeben. „Ich hatte nie die Absicht, irgendjemand zu betrügen“, sagte der Angeklagte. Die Rückforderungen des Jobcenters begleiche er in monatlichen Raten zu 30 Euro. Doch die Aussagen einer Mitarbeiterin des Jobcenters warfen ein anderes Bild auf das Geschehen. „Bei einem Datenabgleich wurde die Nebentätigkeit der Frau bekannt. Eine Aufforderung zur Stellungnahme wurde nicht wahrgenommen, obwohl die Frau schon drei Monate die Tätigkeit ausübte“, sagte sie. Auch ein erneutes Anschreiben ignoriert das Paar, deshalb gab es eine Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Leistungen von 502 Euro.

Drei Monate Bewährung

„Sie regeln die finanziellen Belange der Bedarfsgemeinschaft wohl unzureichend“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Zwei ähnliche Vorstrafen aus den vergangenen drei Jahren ließen Zweifel an den Angaben des Angeklagten aufkommen. Drei Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung lautete der Antrag der Staatsanwältin für den Wiederholungstäter. Auch die Strafrichterin teilte diese Auffassung und verurteilte den Angeklagten wie beantragt. Dazu wurde die Einziehung des Schuldbetrages angeordnet. Die Lebensgefährtin muss sich noch in einem gesonderten Verfahren verantworten.