Gerichtsbericht
: Geldstrafe wegen Klappmesser in der Hosentasche

Hartz-IV-Empfänger wird im Baumarkt bei einem Diebstahl mit Waffe erwischt.
Von
Stefan Adam
Schwedt
Jetzt in der App anhören

Ein Richter im Gerichtssaal das Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand.

Oliver Berg/dpa

Das Messer sei doch Spielzeug und diene nur zum Aufschneiden von Kästen, meinte der Sünder. „Dem ist nicht so“, stellte der Richter klar. „Ein Klappmesser ist ein gefährliches Werkzeug, deshalb die Anklage wegen Diebstahl mit Waffen.“ Zwei Hausdetektive konnten die Version des Angeklagten allerdings so nicht bestätigen. „Wir haben den Angeklagten beim Aussuchen von Kleinteilen beobachtet. Einen Teil der Ware hat er in der Hosentasche versteckt und nur einiges an der Kasse bezahlt“, so die übereinstimmenden Aussagen der Hausdetektive. Dabei wurde auch das Klappmesser gefunden.

Drei Vorstrafen aktenkundig

„Der Diebstahl mit Waffen ist eindeutig“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, „wenngleich von einem minder schweren Fall auszugehen ist.“ Da der Angeklagte allerdings bei Gericht kein unbeschriebenes Blatt ist, drei Vorstrafen wegen Nötigung, Betrug und Fahren ohne Fahrerlaubnis aktenkundig sind, komme nur eine höhere Geldstrafe in Betracht, so der Jurist. 90 Tagessätze zu je 15 Euro lautete die Forderung der Staatsanwaltschaft für den Hartz-IV-Empfänger. Der Strafrichter teilte diese Auffassung und verurteilte den 50-Jährigen zu 1450 Euro Geldstrafe, die in monatlichen Raten zu 80 Euro abgezahlt werden können.

„Sie wussten, was Sie tun, denn Sie haben Teile aus vollständigen Produkten entfernt und nur einige davon bezahlt“, hieß es schließlich in der Urteilsbegründung. Nur unter Bedenken könne hier ausnahmsweise eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe verhängt werden, weil von einem minder schweren Fall auszugehen ist, so der Richter.