Kriminalität in der Uckermark: Diebstahl am Geldautomaten - so urteilt der Richter

Geld abheben am Geldautomaten ist für viele Menschen alltäglich. Dabei ist Umsicht geboten, denn das nutzen auch gern Kriminelle.
Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa- Rentner in der Uckermark vergisst 390 Euro am Geldautomaten – Täter nimmt das Geld.
- Täter wird per Videoüberwachung identifiziert und vor Gericht gestellt.
- Angeklagter mit 15 Vorstrafen gesteht Tat und erklärt spontanes Handeln.
- Gericht verhängt 1800 Euro Geldstrafe und Einziehung des unterschlagenen Betrags.
- Andere Bankkunden helfen Rentner zuvor, verlorenes Geld zurückzubekommen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Mal schnell noch Geld abheben am Geldautomaten, das ist für die meisten Menschen alltäglich. Auch für einen älteren Herrn aus der Uckermark. Doch in der Hektik vergaß er nach der Bargeldabhebung an einem Bank-Automaten, sein Geld mitzunehmen. Dies nutzte ein anderer Kunde aus, der durch Zufall unmittelbar danach an diesen Automaten kam. Er steckte sich die 390 Euro ein.
Es ist sicher verführerisch, so leicht an Geld zu kommen, aber auch strafbar. Und es dürfte sich herumgesprochen haben, dass die Geldautomaten per Video überwacht werden. Der Täter konnte deshalb ermittelt werden. Er musste sich vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Unterschlagung erhoben.
Staatsanwalt in Prenzlau klagt wegen Unterschlagung
Der 52-jährige Angeklagte zeigte sich im Prozess geständig. „Ich gebe das zu, habe das Geld eingesteckt, ohne darüber nachzudenken.“ Er hatte es laut eigener Aussage längere Zeit zu Hause aufbewahrt, dann aber die Reparatur seines Autos damit bezahlt, erklärte der Sünder. Zu seiner Rechtfertigung erklärter er vor Gericht, er sei damals in der Bank regelrecht perplex gewesen und wusste nicht, was er machen sollte. „Das Geld steckte ja einfach im Automaten.“ Da griff er zu.
Eine Videoschau am Richtertisch bestätigte eindeutig die Geldentnahme aus dem Automaten durch den Angeklagten. Auch war auf dem Video zu sehen, dass der alte Mann an einem anderen Geldautomaten erneut Geld abgehoben hatte, dies aber ebenfalls nicht entnahm und gehen wollte. Einem jungen Mann fiel das auf, er entnahm die Scheine und drückte es dem rechtmäßigen Besitzer in die Hand. So sollte es sein, eine rührende Geste!
Angeklagter hat bereits zahlreiche Vorstrafen
Doch der Angeklagte ist bei Gericht kein unbeschriebenes Blatt. 15 Vorstrafen stehen zu Buche, überwiegend Eigentumsdelikte. Und auch Haftstrafen hatte der Mann schon verbüßt. Die letzte Verurteilung wegen räuberischer Erpressung im Maßregelvollzug war für zwei Jahre und vier Monate. Danach wurde er von einem Bewährungshelfer betreut, wo er sich kooperativ zeigte und nach einem Alkohol- und Drogenentzug sich keine Probleme mehr abzeichneten.
„Der Fall ist klar und die letzte Tat liegt Jahre zurück“, begann der Staatsanwalt sein Plädoyer. „Aber warum wurde bis heute der Betrag noch nicht zurückgezahlt?“ Für die Tat forderte er eine Geldstrafe von 40 Tagesätzen zu je 30 Euro.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten, der zur Tatzeit noch unter Bewährung stand, wegen Unterschlagung allerdings zu einer höheren Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro). Dazu wurde die Einziehung des Schuldbetrages in Höhe von 390 Euro verfügt.
Das Geständnis, die Reue und da es ein Augenblicksversagen war, mache ausnahmsweise trotz der laufenden Bewährung eine Geldstrafe möglich, hieß es in der Begründung.

