Stellplätze: Parkplatznot am Klinikum

Fast immer voll: Der Kurzzeitparkplatz am Eingang des Schwedter Asklepios Klinikums ist fast immer belegt – vor allem die ausgewiesenen Stellplätze für Autos von Rollstuhlfahrern. Oft stehen dort Fahrzeuge, die keine Berechtigung haben.
Oliver VoigtFünf Parkplätze für Schwerbehinderte gibt es direkt vor dem Eingang zum Asklepios Klinikum Uckermark. Sie sind fast immer belegt und bringen Schwerbehinderte, die zur Therapie ins Klinikum wollen in Not. MOZ-Leser Frank Knoop bemängelt, dass dort oft Fahrzeuge ohne Berechtigung stehen. MOZ hakt nach.
Die Straße vor dem Klinikum gehört dem Klinikum. Es muss dafür Sorge tragen, dass die Parkplatzsituation vor dem Haus funktioniert. Für Frank Knoop und seine Frau, die auf den Rollstuhl angewiesen ist, funktioniert aber gar nichts. „Auf der extra beschilderten Fläche stehen oft fremde Fahrzeuge. Meine Frau ist gut selbstständig, aber wegen der blockierten Parkplätze möchte sie nicht mehr selbst zur Therapie fahren“, schildert er und kritisiert, dass auch Fahrdienste, die sogenannten Behinderten-Taxis, dort parken.
Die Märkische Oderzeitung hat Klinikum-Geschäftsführer Ulrich Gnauck mit dem Problem konfrontiert. Er stellt fest: „Es gibt in der Tat bisweilen zu wenig Behindertenplätze. Jedoch hier geht es ja nicht um einen Behindertenparkplatz sondern grundsätzlich um das Parkplatzproblem.“ Ulrich Gnauck empfiehlt Herrn Knoop, wenn er seine Frau mit dem Pkw zur Therapie bringt, er möge seine Frau direkt am Eingang ausladen und in der Wartezone kurz warten lassen. „Dann fährt er auf den Hauptparkplatz und kommt in die Klinik, bringt seine Frau zur Therapie und bei Beendigung dasselbe Procedere. Wir haben extra in diesem Bereich eine Wartezone geschaffen, haben sogar Rollstühle für gehbehinderte und gehunfähige Patienten geschaffen, um dieses Problem zu lösen.“
Der Geschäftsführer bietet Familie Knoop an, gemeinsam mit der Therapieleiterin eine individuelle Lösung finden zu wollen. „Wir bemühen uns, mit dem Ordnungsamt das Thema Behindertenparkplatz zu lösen.“
Für Frank Knoop ist eine individuelle Regelung nicht die Lösung des ganzen Problems. Er fragt: Wer darf auf den Extra-Parkplätzen stehen? Wie werden gesetzliche Regeln durchgesetzt?
Die Märkische Oderzeitung gab die Fragen an das Ordnungsamt weiter. Amtsleiterin Heike Voigt antwortete: „Sollte Frau Knoop im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (blaue Karte) sein, dann reicht es, diese Karte gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen, um den Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen.“ Heike Voigt versicherte, dass das Ordnungsamt die Situation vor Ort kontrolliert habe. Dabei seien mehrere Verstöße festgestellt und auch geahndet worden.
Offenbar herrscht bei Nutzern des Behindertenparkplatzes eine gewisse Unklarheit. Viele Autofahrer wissen nicht, wann und vor allem durch wen ein Behindertenparkplatz genutzt werden darf. Welche Voraussetzungen für die Nutzung erfüllt werden müssen, ist für den Laien oft schwer nachzuvollziehen. Frank Knoop ist überzeugt: „Ein blaues Schild, das man sich kaufen und aufs Fahrzeug kleben kann, reicht nicht. Dieses Schild ist kein Freibrief für Transportunternehmen.“
Heike Voigt stellt klar: „Fahrdienste, die Krankenfahrten durchführen und keinen Schwerbehindertenausweis ihrer Patienten auslegen können, haben keine Berechtigung, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Die Situation ist, insbesondere beim liegenden Transport von kranken Personen, unbefriedigend.“ Sie wisse, dass das Klinikum sich um eine Lösung bemühe. „Das geht jedoch nicht von heute auf morgen, denn leider steht nur begrenzter Platz unmittelbar vor dem Eingang des Klinikums zur Verfügung und auch die öffentliche Bushaltestelle muss vom Bus ungehindert angefahren werden können. Die Politessen werden den Bereich, wie in der Vergangenheit auch, regelmäßig kontrollieren“, versprach sie.
Gerade Letzteres fordert Frank Knoop. „Man muss das Problem mit den Behindertenparkplätzen nicht allein am Klinikum festmachen. Die Ignoranz in Schwedt ist groß. In anderen Städten wird rigoros abgeschleppt.“